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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-03-04

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04

Wortprotokoll

Wir haben heute eine sehr schwierige Aufgabe zu lösen. Wir alle sind noch immer betroffen von diesem Ereignis, das in Crans-Montana in der Silvesternacht passiert ist, und wir wissen, dass seelische und körperliche Narben, die die Folgen dieses Ereignisses sind, mit der Gesetzgebung und den Finanzbeschlüssen, die wir heute beraten, nicht beseitigt werden können. Ich weiss das leider aus einer eigenen familiären Erfahrung. Nichtsdestotrotz sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht, heute trotz der Empathie, die wir nicht nur vorgaukeln, sondern hoffentlich auch haben, eine saubere Gesetzgebung zu machen.

Ich wiederhole nichts, ich halte nur fest: Ich finde es richtig, dass wir seitens des Bundes von der Bestimmung in Artikel 32 des Opferhilfegesetzes Gebrauch machen und die betroffenen Wohnsitzkantone bei ihren Abgeltungen, die sie nach dem Opferhilfegesetz zu leisten haben, finanziell unterstützen. Ich erachte es als sinnvoll, dass der Bund einen runden Tisch einberuft und diesen auch leitet. Ich finde es richtig, dass wir die Modalitäten aber noch in einem ordentlichen Gesetzgebungsprozess diskutieren. Und ich finde es trotz aller Bedenken, die ich selbst auch habe, richtig, dass wir an Angehörige, welche Kinder, Jugendliche bei diesem Brand verloren haben, bzw. an Opfer dieser Brandkatastrophe einen Solidaritätsbeitrag leisten. Wir ritzen mit der Pauschalisierung beim Solidaritätsbeitrag den Grundsatz der Rechtsgleichheit in Bezug auf andere Vorkommnisse; wir ritzen den Grundsatz der Rechtsgleichheit auch dadurch, dass wir, indem wir pauschalisieren, der Tragweite der effektiv erlittenen Verletzungen nicht Rechnung tragen, vielleicht auch nicht Rechnung tragen können.

Ich habe das Wort verlangt, weil ich feststelle, dass zwischen der Kommission für Rechtsfragen und der Finanzkommission eine Differenz besteht, eine Differenz, auf die bereits Frau Ständerätin Friedli hingewiesen hat. Die Kommission für Rechtsfragen hat den Gesetzentwurf beraten und hat bei Artikel 1 des Gesetzentwurfes festgestellt, dass der Solidaritätsbeitrag an Angehörige von verstorbenen Personen und an Personen ausgerichtet werden soll, welche eine stationäre Spitalbehandlung benötigt haben. Ich habe in der Kommission für Rechtsfragen bei der Anhörung des Vertreters des Staatsrates des Kantons Wallis gewünscht, dass er uns das entsprechende Zahlenmaterial liefert. Er hat das mündlich getan. Wir haben dann auch eine schriftliche Bestätigung für diese mündlichen Angaben erhalten. Das Resultat ist folgendes: Es sind 41 Personen verstorben, und 85 Personen[NB]mussten stationär behandelt werden. "Stationär behandelt" heisst nach dem Gesundheitsrecht, dass sie mindestens eine Nacht oder mindestens 24 Stunden im Spital verbracht haben. Das ergibt 126 Personen. Dann wurden noch 30 Personen ambulant behandelt. Wenn man diese hinzurechnet, ergibt das 156 Personen.

Und jetzt haben wir die Situation, dass gemäss dem Wortlaut des Gesetzes und gemäss den Zahlen, die wir vom Kanton Wallis erhalten haben, 126 Personen anspruchsberechtigt sind, gemäss dem Finanzbeschluss, den die Finanzkommission unterstützt, jedoch 156 Personen. Ich stelle einfach fest, dass wir im Gesetz einen klaren Wortlaut haben, einen Wortlaut, der zu keinen Interpretationen Anlass geben kann. Es ist klar: Der Betrag wird ausgerichtet für verstorbene oder stationär behandelte Personen.

Die Berichterstatterin der Finanzkommission hat nun ausgeführt - deshalb habe ich mich gemeldet -, dass die Finanzkommission der Auffassung ist, dass der Kanton Wallis noch einen Handlungsspielraum erhalten soll, um auch weitere Opfer finanziell zu unterstützen. Dem verschliesse ich mich nicht, aber dann muss das Gesetz entsprechend formuliert sein. Dann muss im Gesetz auch eine Bestimmung enthalten sein, dass auch Härtefälle, die nicht stationär behandelt wurden, mit einem Solidaritätsbeitrag unterstützt werden können. Diese Differenz werden wir heute nicht lösen können. Aber wenn wir das heute so verabschieden, ist der Nationalrat zusammen mit dem Bundesrat gefordert, die Differenz zu klären und das Gesetz so zu formulieren, dass es dem entspricht, was man tun möchte.

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