Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-04
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-04
Wortprotokoll
Was in der Silvesternacht in Crans-Montana geschehen ist, ist eine Tragödie von ausserordentlichem Ausmass: 41 Tote, 115 Schwerverletzte, 58 sind immer noch im Spital, 28 davon im Ausland. Die Ausserordentlichkeit hat sehr viel mit der hohen Zahl der Opfer zu tun. Sie hat sich auch in der ersten Phase, in den vier Tagen der Rettung, gezeigt, in der Phase der Opferidentifikation. In diesen vier Tagen wussten viele Familien nicht, ob ihr Kind noch lebt, ob es unter den Verletzten ist. Die Ausserordentlichkeit besteht eindeutig.
Es gab Opferhilfestellen. Das System, das sonst ordentlich und gut funktioniert, war zum Teil überlastet, weil viele Opfer gleichzeitig sehr viel Betreuung brauchten. Kommt noch dazu, dass viele der Betroffenen aus dem Ausland kamen, was für die Opferhilfestellen erst recht herausfordernd ist, nicht nur wegen der Sprache, sondern auch, weil es unterschiedliche Systeme und unterschiedliche Erwartungen gibt. Wir hatten zu wenig Pflegeplätze in der Schweiz, um all die Opfer aufzunehmen - eine wirklich dramatische Situation. Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass wir wirklich eine ausserordentliche Situation haben, die ausserordentliche Massnahmen erfordert.
Ich möchte hier noch einmal ganz besonders den Rettungskräften für die unglaubliche Leistung danken, die sie vollbracht haben. Die Rettungskräfte - vom Feuerwehrmann bis zur Pflegefachfrau im Spital - sind an ihre Leistungsgrenzen gegangen und zum Teil sogar darüber hinaus. Sie haben ihren Teil geleistet. Jetzt sind wir dran.
Der Grund, warum der Bundesrat dieses Massnahmenpaket vorgeschlagen hat, liegt aber auch ganz klar im Resultat der Auslegeordnung, die wir gemacht haben. Die Dokumente liegen Ihnen vor. Wir haben angeschaut, welche Hilfsangebote die Schweizer Gesetzgebung, inklusive Opferhilfegesetz, kennt, und wir haben angeschaut, welche Ansprüche aufgrund erster Einschätzungen zu erwarten sind - und da klafft eine riesige Lücke. Das ist der Hauptgrund, warum der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass er mit diesem Gesetz auch ein Zeichen der Gerechtigkeit senden will. Aktuell müssen wir - Herr Poggia hat das hervorragend dargestellt - nämlich davon ausgehen, dass bei einer so grossen Opferzahl, wie wir sie jetzt bei der Katastrophe in Crans-Montana haben, die Opfer gegenüber anderen Opfern benachteiligt, wahrscheinlich sogar sehr stark benachteiligt sind. Das zur Verfügung stehende Haftungssubstrat reicht nämlich bei Weitem nicht aus, um diese grossen Schäden in irgendeiner Art und Weise zu korrigieren. Die Mittel reichen nie aus, das wissen wir, Opfersituationen sind immer dramatisch. Aber hier ist das Ungleichgewicht voraussehbar. Deshalb müssen wir dringend handeln.
Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass es jetzt rasch Entscheidungen braucht. Frühere Ereignisse haben gezeigt, dass der Zeitfaktor enorm wichtig ist. Wer ein Zeichen der Unterstützung setzen will, muss dies rasch und entschlossen tun. Der Bundesrat hat deshalb ohne Verzug gehandelt und legt Ihnen ein dringliches Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vor.
Ich möchte mich hier sehr herzlich bei Ihnen für die Diskussion bedanken, die Sie heute geführt haben, insbesondere auch bei den Kommissionen, die sich Zeit genommen haben, diese wichtige Debatte zu führen. Sie haben Vorschläge gemacht und Präzisierungen vorgenommen, auch für diese möchte ich mich klar bedanken, das waren wichtige Beratungen. Wir haben Sie gerne begleitet, viele Stunden hierfür eingesetzt, sind aber nach wie vor der Meinung, dass es jetzt dieses Zeichen, diese Massnahmen braucht.
Lassen Sie mich nochmals die wichtigsten Grundzüge des Entwurfes des Bundesrates hervorheben. Die Vorlage umfasst - Sie haben es gehört - drei aufeinander abgestimmte Massnahmen: einen einmaligen Soforthilfebeitrag, die Einrichtung eines runden Tisches mit einer aussergerichtlichen Lösungssuche sowie eine Unterstützung der Kantone, die aufgrund der hohen Opferzahl erhöhte Ausgaben hatten.
Zum Solidaritätsbeitrag von 50[NB]000 Franken pro Opfer: Er soll kurzfristige finanzielle Engpässe abfedern und rasche Entlastung ermöglichen. Er ist Teil einer mit dem Kanton Wallis abgestimmten Unterstützung; relevant ist dabei der entsprechende Staatsratsbeschluss des Kantons. Der Beitrag des Bundes ergänzt die kantonale Unterstützung der Opfer. Der Bund stellt damit 7,8 Millionen Franken für die unmittelbare Unterstützung der Opfer bereit. Es handelt sich, wie richtig gesagt wurde, um eine Ausgabenermächtigung. Wenn wir im Zweitrat Präzisierungen vornehmen, können wir diese selbstverständlich auch bei den Ausgaben berücksichtigen. Über den Solidaritätsbeitrag des Bundes bestand, so hatte ich den Eindruck, in den Kommissionen grundsätzlich Einigkeit. Das ist ein wichtiges Signal, das wir sehr begrüssen.
Die RK hat den Entwurf anschliessend um eine Regressbestimmung ergänzt. Das bedeutet, der Bund kann den Solidaritätsbeitrag bei haftpflichtigen Personen zurückfordern, vorausgesetzt, die Opfer sind zuvor vollständig entschädigt worden. Zentral ist für uns, dass dabei das Befriedigungsvorrecht der Opfer gewahrt bleibt. Mit anderen Worten, der Solidaritätsbeitrag bleibt den Opfern in jedem Fall erhalten. Das hat uns der Präsident der RK bestätigt. Wer die 50[NB]000 Franken Soforthilfe erhält, muss sie später nicht zurückbezahlen. Das ist klar. Gerne schauen wir auch die Frage des Schweregrades an. In diesem Sinne sind wir mit dieser Regresslösung einverstanden. Sie trägt zur Klärung bei, weil das Subsidiaritätsprinzip gilt, also das Prinzip, dass Verantwortliche und Versicherungen zuerst haften. Dieses Prinzip hat auch den Bundesrat stets geleitet.
Gerne sind wir bereit, die Frage des Schweregrades im Zweitrat noch einmal anzuschauen. Wichtig ist jedoch, dass das Prinzip verstanden wird. Herr Ständerat Rieder hat es ebenfalls betont: Wir wollen, dass der Kanton Wallis seinen Beitrag von 10[NB]000 Franken Soforthilfe pro Opfer erhöht und letztlich auch die Entscheide darüber fällt, wer betroffen ist. Dieses Prinzip haben wir gesucht, auch um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Kanton Wallis hierfür eine externe Kommission eingesetzt hat, mit Fachleuten aus dem medizinischen und gegebenenfalls aus dem juristischen Bereich. Die Regierung ist darin nicht vertreten. Diese Kommission entscheidet, ob eine schwere Verletzung vorliegt, die den Beitrag rechtfertigt. Das war die Idee hinter dem Konzept. Wenn Sie der Ansicht sind, dass das Gesetz hierfür noch angepasst werden müsste und zusätzliche Klarheit schaffen sollte, sind wir dafür gerne offen.
Ich komme zur zweiten Massnahme, zum runden Tisch. Er soll als zentrales Vermittlungsgefäss dienen. Am runden [PAGE 69] Tisch sollen insbesondere auf freiwilliger Basis aussergerichtliche Vergleichslösungen gesucht werden. Der Bundesrat ist zufrieden, dass die Einberufung dieses runden Tisches durch den Bund in den vorberatenden Kommissionen Ihres Rates Unterstützung fand, einschliesslich der vorgesehenen Geschäftsstelle. Das zeigt, dass die Notwendigkeit dieses Instrumentes breit anerkannt ist. Eine Verhandlungslösung ist aus Sicht des Bundesrates von zentraler Bedeutung. Sie entlastet die Gerichte, sie entlastet die Opfer, sie bringt rasch Rechtssicherheit statt jahrelanger Verfahren. Damit eine solche Lösung zustande kommt, braucht es nach Ansicht des Bundesrates einen Anreiz, und genau dazu dient die subsidiäre Beteiligung des Bundes mit 20 Millionen Franken. Sie sollte einen Grundstein für eine Einigung legen, damit Vergleichsgespräche aufgenommen und ernsthaft geführt werden können.
Ihre Kommission für Rechtsfragen ist der Auffassung, dieser Teil müsse nicht zwingend in einem dringlichen Verfahren geregelt werden. Diese Überlegung ist nachvollziehbar. Tatsächlich ist die Beteiligung an möglichen Vergleichslösungen zeitlich weniger unmittelbar als der Solidaritätsbeitrag. Wenn wir uns hier mehr Zeit nehmen, behindert das die Aufnahme der Arbeiten des runden Tisches nicht. Dennoch hat der Bundesrat sie ganz bewusst in dieses dringliche Spezialgesetz eingebracht. Er wollte damit auch Transparenz schaffen, nicht mit einer Salamitaktik noch mal und noch mal Geld beantragen, sondern klar sagen, was seiner Ansicht nach der richtige Beitrag sei, um dann auch die Bedingungen für den runden Tisch zu klären. Eine frühzeitige Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen kann die Dynamik von Vergleichsgesprächen durchaus beschleunigen. Wird dieser Entscheid vertagt, dann dauert es natürlich länger, bis die Verhandlungsbereitschaft und die Bereitschaft der verschiedenen Akteure, am runden Tisch überhaupt teilzunehmen, da sind.
Wir müssen realistisch bleiben: Ob es überhaupt zu einer Vergleichslösung kommt und, wenn ja, wie diese konkret aussehen wird, ist im Moment noch völlig offen. Es wird eine grosse Herausforderung sein, aussergerichtliche Vergleiche zu ermöglichen. Deshalb ist es für uns wichtig, dass Sie es behandeln, auch wenn Sie es ordentlich behandeln. Es ist auch wichtig, zu wissen, dass Sie, wenn Sie es ordentlich behandeln und die definitive Summe, die es dafür braucht, vielleicht erst in ein paar Monaten festlegen, wahrscheinlich nicht mehr Informationen haben als heute. Wir wissen vieles erst ganz am Schluss, und deshalb ist uns auch bei einer ordentlichen Beratung sehr wichtig, dass Sie es nicht einfach auf die ganz lange Bank schieben, sonst würde es das Ziel des runden Tisches stören.
Die dritte Massnahme betrifft die Abgeltung der Kantone für die ausserordentlichen Kosten im Zusammenhang mit der Opferhilfe. Die Kantone Wallis, Waadt und Tessin haben den Bund formell um eine solche Unterstützung ersucht. Nach heutigen Schätzungen rechnen die Kantone für das Jahr 2026 mit Mehrkosten von 11 Millionen Franken und für das Jahr 2027 mit 6 Millionen Franken. Eingerechnet sind dabei die Soforthilfe und die längerfristige Hilfeleistung nach Opferhilfegesetz sowie die zusätzlichen Personalkosten für die zuständigen kantonalen Behörden. Der Bund soll sich gemäss Beschluss Ihrer Finanzkommission mit maximal einem Drittel an den ausgewiesenen Mehrkosten beteiligen. Für die zukünftigen Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen des Kantons Wallis ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Bundesbeteiligung vorgesehen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine höhere Beteiligung des Bundes gerechtfertigt wäre, insbesondere im Vergleich mit dem Attentat von Luxor; damals hat der Bund einen Drittel der Kosten übernommen. Wo liegen die Unterschiede zu damals? Die Anzahl der Opfer ist sehr viel höher als damals. Brandverletzungen sind viel aufwendiger, und die vielen im Ausland behandelten Menschen verursachen viel höhere Kosten. Deshalb hat der Bundesrat eine[NB]Kostenbeteiligung[NB]von[NB]50[NB]Prozent vorgeschlagen. Eine Abgeltung der Kantone für ausserordentliche Aufwendungen im Bereich Opferhilfe ist im Opferhilfegesetz vorgesehen. Die Finanzierung der Abgeltung ist im dazugehörigen Bundesbeschluss geregelt. Es braucht hier keine Gesetzesanpassung.
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat unser Land tief erschüttert. Sie hat Familien auseinandergerissen, junge Menschen aus dem Leben gerissen und viele Betroffene mit schweren körperlichen und seelischen Folgen zurückgelassen. In solchen Momenten müssen wir zusammenstehen. Allen dürfte klar sein, dass die vorgeschlagenen Massnahmen das immense Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen nicht ungeschehen machen können. Sie sollen aber dazu beitragen, die finanziellen Folgen für die Opfer und ihre Angehörigen abzufedern und geordnete Lösungen zu ermöglichen.
Lassen Sie mich noch etwas klarstellen. Wir machen das nicht auf Druck von aussen. Italien übt auf allen möglichen Kanälen Druck aus. Das ist offensichtlich, und das ist störend. Die Druckversuche von Italien waren kontraproduktiv. Der Rückzug des Botschafters war unverständlich, unverhältnismässig. Als Justizminister muss ich hier diese Druckversuche klar zurückweisen. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Rechtshilfegesuche werden kooperativ, rasch und transparent behandelt, wenn sie denn eingetroffen sind. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Es gilt die Gewaltentrennung. Die Regierung bestimmt nicht, was die Justiz zu entscheiden hat. Ich erwarte als Justizminister auch von ausländischen Regierungen, dass dieser Grundsatz gilt. Nein, dieser Druck war nicht der Grund für dieses Hilfspaket des Bundesrates. Der Grund war die Begegnung mit den Opfern. Der Grund ist die Tatsache, dass wir hier rasch handeln müssen. Es ist die Tatsache, dass es jetzt Solidarität braucht und dass wir in Krisen handeln müssen. In Krisen steht die Schweiz - zusammen mit den Kantonen, mit dem Bund - vereint.
Ein wichtiger Grund war auch die grosse Solidarität, die international gezeigt wurde. Zum Beispiel war das Spital Milano sofort bereit, Verletzte auch aus der Schweiz aufzunehmen. Und das internationale, das europäische Katastrophenhilfenetzwerk war vom ersten Moment an bereit, ohne Bedingung und ohne Gegenleistung seine vollen Dienstleistungen anzubieten. Herr Bundesrat Martin Pfister wird Ihnen bestätigen, dass dank dieser sofortigen Einbindung aller Katastrophenhilfedienste Europas Menschenleben gerettet wurden und die Verletzten noch rechtzeitig in eine Spezialklinik überwiesen werden konnten, in verschiedenen Ländern Europas. Auch das ist ein Grund, warum wir jetzt ein Zeichen setzen sollten. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf die Entwürfe 1 und 2 dieser Vorlage einzutreten und sie zu verabschieden.
Ich komme jetzt noch zum Rückweisungsantrag. Ich glaube, es wird von mir erwartet, dass ich auf die Punkte eingehe, die dort erwähnt werden. Wenn Sie meinen, dass die Kommissionssprechenden das schon genügend gemacht haben, kann ich auch gerne verzichten. Ich will nur betonen, dass wir in den Kommissionssitzungen vertreten waren, der Direktor des Bundesamtes für Justiz, sein Team und ich. Wir haben, so meine ich, diese Fragen dort nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Diejenigen, die jetzt neu aufgetaucht sind, würden wir auch gerne noch schriftlich beantworten. Aber die Haltung des Bundesrates ist, glaube ich, in diesen Kommissionssitzungen klar zum Ausdruck gekommen. Wir werden die Fragen, wenn Sie die Rückweisung beschliessen, nicht anders beantworten können. Eine Rückweisung würde nichts bringen, aber ein ganz schlechtes Zeichen aussenden, nämlich dass wir die Dringlichkeit der Situation nicht erkannt haben. Und das wäre nicht im Sinne der Schweizer Tradition. Die Schweiz steht in Katastrophen zusammen, und das machen wir auch jetzt.
[VS]