Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-04

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich stolpere heute von einer Katastrophe in die nächste. Im Namen der Walliser Delegation, im Namen von Frau Kollegin Maret und von mir, spreche ich allen Verstorbenen der Brandkatastrophe vom 1.[NB]Januar 2026 in Crans-Montana, allen Verletzten, allen Angehörigen der Verstorbenen und Verletzten sowie allen weiteren Betroffenen unser tiefes Beileid und Mitgefühl aus. So viele junge Menschen haben zu Beginn des Jahres 2026 in den Flammen dieses Brandes ihr Leben verloren, und so viele weitere haben Verletzungen erlitten, die sie ein Leben lang begleiten werden; ihre Zukunft bleibt sehr schwierig. In Anbetracht dieses schrecklichen Leides danken wir schon jetzt all jenen, die Hilfe geleistet haben und noch über Jahre Hilfe leisten müssen.

Ein besonderer Dank geht an den Bundesrat und an die beiden Kommissionen, und zwar dafür, dass sie in so kurzer Zeit ein solches Gesetz erarbeitet haben. Der mediale Druck und der äussere Druck dürfen in diesem Fall nicht unterschätzt werden. Es war aussergewöhnlich, das kann ich Ihnen als Ständerat des Kantons Wallis sagen. Wir führten in beiden Kommissionen eine sehr sachliche Diskussion. Ohne jegliche Animositäten und ohne Angriffe haben die Kommissionen Ihnen ein Paket vorgelegt, das natürlich nicht perfekt sein kann. Wir haben jedoch noch einen Zweitrat, und wir haben weiterhin Möglichkeiten, das Ganze zu verbessern.

Das vom Bundesrat vorgesehene Massnahmenpaket, das sich in diesem dringlichen Bundesbeschluss widerspiegelt, erscheint uns einerseits angemessen und andererseits im Interesse aller Opfer. Unser Fokus liegt auf den Opfern, denen neben ihren seelischen und körperlichen Schäden auch finanzielle Herausforderungen bevorstehen. Selbstverständlich kann ich Ihnen heute nicht definieren, was eine nationale Katastrophe ist und in welchen Fällen der Bund in der Art und Weise eingreifen muss, wie er es Ihnen jetzt vorschlägt. Es ist auch äusserst schwierig, Kriterien dafür zu definieren, in welchen Fällen sofortiges staatliches Handeln angemessen ist und in welchen Fällen die übliche Schadenregulierung stattfinden sollte. [PAGE 66]

Aus unserer Sicht ist im vorliegenden Fall sofortiges staatliches Handeln aufgrund der besonderen Dimension der Brandkatastrophe geboten. Folgende Faktoren führen uns zu diesem Schluss: Wir haben eine sehr grosse Anzahl junger Menschen, die Opfer dieser Brandkatastrophe wurden und deren Zukunft verbaut wurde. Wir haben eine sehr grosse Anzahl von Opfern mit komplexen Verletzungen, die zu langjährigen Behandlungen und damit zu sehr hohen Folgekosten führen werden. Wir haben bedeutende Lücken bei den Schadenfällen, die sich auf die Schadendeckung auswirken werden. Wir haben zudem eine Vielzahl ausländischer Verletzter, alles Feriengäste von Crans-Montana, des Kantons Wallis und der Schweiz, die unter dieser Brandkatastrophe zu leiden haben. Wir haben zwei Monate nach dem Brand immer noch 58 Opfer in Spitalbehandlung. Wir haben die Reputation der Schweiz als ein sicheres und zuverlässiges Land, das seine Verantwortung gegenüber seinen internationalen Gästen wahrnimmt; nicht alle haben ihre Verantwortung wahrgenommen, aber vielleicht sollten wir sie hier in unserem Rat wahrnehmen. Wir haben die internationale Solidarität, die bei der Behandlung der vielen Opfer reibungslos und teilweise sogar ohne Kostenstellung funktioniert hat - nicht nur für ausländische, sondern auch für schweizerische Opfer. Wir haben die Möglichkeit und den Willen der Schweiz, ein korrektes Verfahren durchzuführen und die Verantwortlichkeiten für diese Brandkatastrophe abzuklären, in einem Rechtsstaat, der auch für solche Fälle Verfahren vorsieht. Wir haben die Kapazität und den Willen der Schweiz, gegenüber ihren Gästen die notwendige Empathie zu zeigen und die notwendige Hilfeleistung zu erbringen, wie wir das jedes Jahr mit grösseren Beträgen bei einer Vielzahl von Anliegen internationaler Art tun.

All diese Gründe führen schlussendlich dazu, dass wir diesem Paket zur Hilfe bei der Schadenregulierung zustimmen können. Bezüglich der technischen Details verweise ich auf das bereits Gesagte.

Eines scheint uns aus rechtlicher Sicht wichtig zu sein: Selbstverständlich wird im Rahmen der Strafverfahren die strafrechtliche Verantwortlichkeit geklärt und indirekt natürlich auch die zivilrechtliche Verantwortlichkeit entschieden oder vorentschieden. Allerdings geben wir zu bedenken, dass sowohl die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Verfahren ihre Zeit brauchen. Insbesondere allfällige Staatshaftungsprozesse können Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern, ohne dass die Opfer bereits Entschädigungen erhalten. Deshalb dürfte das Massnahmenpaket des Bundesrates zwar nicht für alle, aber für einen Teil der Opfer eine gute Lösung darstellen.

Für uns wäre daher der wichtigste Punkt, dass der Bundesrat im Rahmen des runden Tisches Mittel zur Verfügung hätte, damit mit einem Teil der Opfer oder der Opferfamilien aussergerichtliche Vergleiche abgeschlossen werden könnten. Dies würde einerseits den Opfern und ihren Familien entgegenkommen und andererseits den Justizapparat entlasten. Selbstverständlich ist die Teilnahme am runden Tisch freiwillig. Er braucht die Bereitschaft aller beteiligten Parteien, um für die Opfer dieser Brandkatastrophe möglichst rasch eine Lösung zu finden. Auch hier zählt für uns die Perspektive der Opfer. Damit ist auch gesagt, dass die parlamentarischen Beratungen in diesem besonderen Fall den Fokus auf die Interessen der Opfer legen sollten.

Eine weitere Frage, die im Rahmen der Beratungen immer wieder auftauchte, betraf allfällige Regressansprüche des Bundes gegenüber den effektiv Verantwortlichen dieser Brandkatastrophe. Für uns Ständerätinnen und Ständeräte des Kantons Wallis ist es völlig klar, und lassen Sie mich das betonen: glasklar, dass die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten durch die dafür zuständigen Organe der Walliser und der Schweizer Strafjustiz sowie der Walliser und der Schweizer Zivilgerichtsbarkeit bis ins kleinste Detail - ich betone: bis ins kleinste Detail - geklärt werden müssen. Entsprechend müssen für den Bund auch Regressansprüche gegenüber den verantwortlichen Organen und Personen vorgesehen werden. Alles andere wäre rechtsstaatlich nicht vertretbar. Allerdings dürfte dies einige Zeit beanspruchen, weshalb insbesondere der Solidaritätsbeitrag der Schweiz gegenüber diesen Opfern, Opferfamilien und Angehörigen aus unserer Sicht ein wichtiges Zeichen der Solidarität darstellt.

Wir übersteuern weder die Justiz noch die Exekutive. Wir leisten lediglich Unterstützung für einen guten Start in die sehr anspruchsvollen zukünftigen Verfahren. Unser Signal richtet sich nicht an ausländische Staaten, sondern einzig und allein an die betroffenen Opfer und ihre Angehörigen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen und der Vorlage zuzustimmen.