Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-04
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-04
Wortprotokoll
Es ist so, wir haben ein zunehmendes Problem mit der organisierten Kriminalität in Europa. Die EU erachtet die organisierte Kriminalität als eine der zentralen Bedrohungen europäischer Sicherheit. Kriminelle Netzwerke breiten sich aus und entwickeln sich in grossem Tempo weiter. Wir dürfen uns nichts vormachen, die Schweiz ist davon auch betroffen. Sie ist für die organisierte Kriminalität attraktiv, dank der zentralen Lage, dem starken Finanz- und Wirtschaftsstandort, den guten Infrastrukturen. Darum haben wir Handlungsbedarf: Wir müssen vorbereitet sein, wir müssen über alle Staatsebenen hinweg koordiniert bleiben.
Im letzten Dezember hat der Bundesrat die nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verabschiedet. Er hat das EJPD beauftragt, die Strategie umzusetzen und dazu einen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten. Der Aktionsplan setzt die Strategie mit konkreten Aktivitäten um, mit Massnahmen, Zuständigkeiten und Zeitplänen.
Zusätzlich startet das EJPD parallel dazu ein Rechtsetzungsprojekt. Eine wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert auch, dass wir die Rechtsgrundlagen überprüfen und, wo nötig, anpassen. Das gehen wir thematisch breit an. Ziel ist es, ein Gesetzespaket zu schnüren, das die Bekämpfung der organisierten Kriminalität effektiv stärkt. Ständerat Juillard spricht diese rechtlichen Fragen in seinem Postulat an, etwa die Überprüfung von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches oder die Idee einer eigentlichen Mafiabestimmung. Auch das werden wir in unserem Rechtsetzungsprojekt prüfen. Entscheidend ist, dass Änderungen an den Rechtsgrundlagen wirksam sind, eine effektive Verbesserung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bringen und mit unserem Rechtsstaat vereinbar sind. Mit diesem Massstab werden wir mögliche Anpassungen prüfen.
Der Bezug zum Ausland ist dabei sehr wichtig. Die organisierte Kriminalität ist international vernetzt, also müssen wir international vergleichen. Italien sanktioniert die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und Einschüchterungsmethoden sehr streng. Andere Länder wie Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich oder die USA arbeiten mit Instrumenten wie präventiver und strafrechtlicher Vermögensabschöpfung, Kronzeugenmodellen oder spezifischen Beweiserleichterungen im Bereich der Geldwäscherei. Wir wollen das Beste davon identifizieren. Wir wollen übernehmen, was im Schweizer Kontext möglich, sinnvoll und verfassungskonform ist. Das Ziel ist ein Massnahmenpaket, das praxistauglich und politisch tragfähig ist, also breit abgestützt, rechtsstaatlich einwandfrei und im Vollzug umsetzbar ist.
In der Wintersession 2025 wurden übrigens weitere parlamentarische Vorstösse in diese Richtung eingereicht. Der Bundesrat wird im Parlament bei Motionen und Postulaten grundsätzlich die Annahme beantragen - nicht weil damit schon alles erledigt ist, sondern weil diese Vorstösse zentrale Punkte betreffen, die wir ohnehin angehen wollen. Sie werfen die Fragen auf, die wir uns auch im Bundesrat stellen und im Rahmen der Strategie zur organisierten Kriminalität thematisieren.
Unser Fahrplan sieht so aus: Der nationale Aktionsplan wird voraussichtlich bis Ende 2026 vorliegen. Die Vernehmlassungsvorlage für das Rechtsetzungspaket soll bis Ende 2027 erarbeitet werden. Für beides gilt: Die betroffenen Bundesstellen und die Kantone müssen dabei sein. Wir wollen das im Verbund machen. Die Anliegen des Postulates werden in die nun laufenden Umsetzungsarbeiten zur Strategie zur organisierten Kriminalität aufgenommen, so wie auch andere parlamentarische Vorstösse zum gleichen Thema.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Annahme des Postulates.