Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-04
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-04
Wortprotokoll
Der Ablauf des Verfahrens bei Volksinitiativen, wie bei der Kompass-Initiative, ist rechtlich klar[NB]geregelt.[NB]Die Bundesversammlung beschliesst innerhalb von 30 Monaten nach Einreichung einer Initiative darüber, ob sie sie zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. Wenn sie der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen will, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Der Bundesrat muss die Initiative dann innerhalb von 10 Monaten nach der parlamentarischen Schlussabstimmung zur Volksabstimmung bringen. Das gilt für Volksinitiativen.
Für Referenden über völkerrechtliche Verträge wie das Vertragspaket mit der EU gelten demgegenüber andere Regeln. Beiden Fällen ist aber gemeinsam, dass der Bundesrat eine Vorlage nach der Schlussabstimmung in den Räten zeitnah zur Abstimmung bringt. Wann welche Vorlage zur Abstimmung kommt, entscheiden Sie mit der Beratungsgeschwindigkeit bei Ihren Vorlagen. Wenn der Bundesrat eine Wahl treffen muss bzw. wenn er Entscheide darüber fällt, an welchem Sonntag worüber abgestimmt wird, berücksichtigt er bei Volksinitiativen zuerst die gesetzlichen Fristen und dann die Anzahl abstimmungsreifer Vorlagen, und am Schluss möchte er sicherstellen, dass sich die Abstimmungsvorlagen nicht widersprechen. Dabei gibt es die Möglichkeit, zu sagen: Hier wollen wir in die Reihenfolge eingreifen. Das ist aber die einzige Möglichkeit.
Die vorliegende Motion will diese langjährige und gefestigte Praxis übersteuern. Deshalb lehnt der Bundesrat sie ab. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Kompass-Initiative bis Ende August dieses Jahres verabschieden. Es gilt, die Initiative gut zu prüfen. Es ist eine Vorlage, die nicht nur auf eine Abstimmung weitreichende Konsequenzen hat. Der Bundesrat kann aber die Dauer der darauffolgenden Beratungen in den Räten nicht vorhersehen, geschweige denn vorgeben oder beeinflussen. Dasselbe gilt für die parlamentarischen Beratungen zum Vertragspaket. Die rechtlichen Vorgaben begrenzen den Ermessensspielraum von Bundesrat und Bundesversammlung; das ist auch richtig so. Das führt dazu, dass nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wann was zur Abstimmung kommt und ob zuerst über die Kompass-Initiative oder über das Vertragspaket abgestimmt wird.
Der Bundesrat hält an den rechtlichen Vorgaben und an der bisherigen Praxis fest. Er sieht keinen Anlass für eine Abweichung bezüglich des Vorgehens im Einzelfall, und er erkennt auch im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 24.423 keinen Handlungsbedarf. Er hat lediglich gesagt, dass diese Frage zu klären ist, weil mit der parlamentarischen Initiative ein entsprechender Klärungsbedarf ausgewiesen wird.
Aber er sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt deshalb die Motion ab.