Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-04
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04
Wortprotokoll
Sowohl bei der Lösung mit einer fakultativen Regressklausel wie auch bei einer zwingenden Regressklausel wird von Opfern kein Franken zurückverlangt. Das möchte ich auch von meiner Seite her klar festhalten.
Herr Kollege Würth hat gesagt, es sei eine Sonderlösung - das ist es auch -, und Herr Kollege Rieder hat gesagt, es werde allem nachgegangen, auch strafrechtlich, zivilrechtlich und so weiter. Wenn dem so ist, sehe ich nicht ein, warum der Bund nicht beauftragt wird, ein Regressverfahren einzuleiten, wenn es dann so weit ist. So weit ist es, wenn ganz klar strafrechtliche Normen verletzt worden sind. Dann ist es für mich zwingend - aus dieser Schlinge kann man sich nicht ziehen -, dass diese Regressklausel zum Tragen kommt.
Es handelt sich um eine Sonderlösung, die eine Ungleichbehandlung mit sich bringt. Es käme zusätzlich einem Schlag ins Gesicht aller übrigen Opfer gleich, wenn wir die Regressklausel hier nicht anwenden würden, obschon strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind.
Deshalb bitte ich Sie dringend, hier ein obligatorisches Regressverfahren festzuschreiben, damit wir wenigstens in diesem Bereich die Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Opfern ein bisschen wettmachen können.