Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-05
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05
Wortprotokoll
Aus verfahrenstechnischen Gründen habe ich einen Einzelantrag eingereicht, ich spreche aber für die Redaktionskommission. An unserer Sitzung vom 18.[NB]Februar haben wir festgestellt, dass die Thematik, die meine Vorredner angesprochen haben, tatsächlich nicht ganz klar ist.
Wie gesagt wurde, geht es um die Absätze 3 und 4 von Artikel 160a LwG. Die EU bzw. die europäischen Behörden genehmigen nämlich keine Produkte, sondern lediglich Wirkstoffe. Mit der jetzigen Formulierung würde die Bestimmung in Absatz 3 somit ins Leere fallen, und damit hatten wir in der Redaktionskommission ein Problem. Wir sagen nichts zur Frage, ob es falsch oder richtig ist, sondern wir konnten innerhalb des Gesetzes den logischen Zusammenhang nicht finden. Wie die Vorredner schon gesagt haben: Wenn wir im Sinne der Änderungsanträge, die ich für die Redaktionskommission eingegeben habe, eine Differenz schaffen, dann kann anschliessend die Schwesterkommission, die WAK-N, darüber beraten. Konkret geht es darum, in Absatz 3 den Begriff "Produkte" durch den Begriff "Wirkstoffe" zu ersetzen und in Absatz 4 den Begriff "Produkte" zu streichen, weil dort Wirkstoffe, Safener und Synergisten bereits aufgeführt sind. Das ist der erste Teil des Antrags. Ich bitte Sie, dies so zu genehmigen.
Ergänzend möchte ich festhalten - das kann dann auch aufgenommen werden -, dass es im deutschen Text im letzten Satz von Absatz 3 heisst: "[...] soweit der Schutz von Mensch, Tier oder Umwelt dies erfordert." Im Französischen steht hingegen das Wort "si". Die Begriffe "soweit" und "si" sind jedoch nicht deckungsgleich. Auch hier sollte man sich entscheiden, was denn gelten soll: Ist es der deutsche Text oder der französische Text?
Dann einfach noch ein redaktioneller Hinweis: Wir werden aus Gründen der Gesetzessystematik Absatz 6 von Artikel 160a, in dem es um Notfallzulassungen geht, zu Artikel 160b Absatz 4 verschieben. Dadurch ist die Bestimmung dann gesetzestechnisch richtig eingeordnet. Aber das ist nur ein Hinweis, denn das wird die Redaktionskommission von sich aus machen. Aber in Bezug auf die anderen Punkte bin ich froh, wenn Sie eine Differenz schaffen.