Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2026-03-05
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-05
Wortprotokoll
Ich möchte Kollege Müller danken, dass er ermöglicht hat, dass wir diese Motion, die ohne Zweifel auch gesundheitspolitisch betrachtet werden muss, in unserer Kommission auch noch diskutieren konnten. Die Finanzkommission hat sie ja bei 2 Enthaltungen ohne Gegenstimme angenommen. Das hat uns die Gelegenheit gegeben, uns unter Anwesenheit der Verwaltung und der neuen Direktorin von Swissmedic über die Situation von Swissmedic ins Bild setzen zu lassen - auch über die finanzielle Situation und darüber, wie sich die laufenden Arbeiten zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes 3b präsentieren und inwiefern sich die Forderung der Motion in diese Arbeiten eingliedert.
Ich muss sagen, wir haben ein riesiges Interesse daran - nicht nur aus Sicht der Kommission, sondern für die ganze Bevölkerung -, dass Swissmedic funktioniert, die Verfahren, die Fristen einhalten kann, gute Prüfungen durchführen kann. Ich glaube, das ist auch ganz im Interesse der Branche.
Ein grosser Vorwurf von Kollege Müller ist, dass diese Motion ohne Anhörung der Branche entstanden ist. Es ist allerdings selten, dass bei der Einreichung einer Motion eine breite Anhörung durchgeführt wird. Wir konnten dank diesem Vorgehen und der Beschäftigung mit der Motion in der SGK immerhin einen Vertreter der Branche anhören, der auch Mitglied der Kommission ist, und diese Diskussion führen. Nach der Diskussion haben wir dann beschlossen, dass wir nicht in Form eines Briefs oder einer Stellungnahme gegenüber der Finanzkommission intervenieren.
Ich möchte auch noch sagen, dass diese Diskussion stattfand, bevor sich der Bundesrat zu dieser Motion geäussert hat. Uns lag damals noch keine befürwortende oder ablehnende Haltung des Bundesrates vor, sondern lediglich eine Informationsnotiz des EDI. Diese hat aufgezeigt, dass sich die Forderung der Motion gut in die geplante Revision einfügt, wo ja sowieso vorgesehen ist, die Gebührenverordnung anzupassen und zusätzliche Gebühren bezüglich der Kostendeckung zu untersuchen.
Von daher bitte ich Sie - auch aus Sicht der SGK, die so entschieden hat -, diese Motion anzunehmen.