Hegglin Peter · Ständerat · 2026-03-05
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates hat an ihrer Sitzung vom 23.[NB]Januar 2026 die von der Staatspolitischen Kommission am 27.[NB]Januar 2022 eingereichte und vom Nationalrat am 17.[NB]März 2022 angenommene Motion 22.3009, "Ergänzung des Epidemiengesetzes. Entschädigung bei Massnahmen", vorberaten.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf für eine Änderung des Epidemiengesetzes auszuarbeiten, sodass Personen und Unternehmen, die einen Geschäftsbetrieb aufgrund behördlicher Massnahmen schliessen oder [PAGE 101] einschränken müssen, unter festzulegenden Voraussetzungen entschädigt werden, soweit der Schaden nicht anderweitig gedeckt wird. Dabei sei die Entschädigungspflicht zeitlich zu begrenzen. Begründet wird das Anliegen mit unseren Beratungen, Erfahrungen und Beschlüssen zur Unterstützung von Unternehmen in der Zeit der Covid-Pandemie.[NB]Unsere[NB]Beschlüsse[NB]sollten damals das Überleben von Unternehmen absichern und vor allem auch die Liquidität sicherstellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie einstimmig angenommen. Unsere Kommission unterstützt das Anliegen der Motion. Sie ist jedoch der Auffassung, der Bundesrat sei den Kernforderungen nach Finanzhilfen für Unternehmen bereits mit der derzeit in den Räten hängigen Revision des Epidemiengesetzes, Geschäft Nummer 25.069, nachgekommen. Diese sieht bei Unterstützungsmassnahmen ein mehrstufiges Vorgehen vor. Der Erlass enthält neu auch Bestimmungen zu Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen des Bundes in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Beeinträchtigen diese Massnahmen den Umsatz von Unternehmen erheblich und droht eine schwere Rezession der Gesamtwirtschaft, so kann der Bundesrat rückzahlbare Liquiditätshilfen zur Unterstützung der Unternehmen vorsehen.
Die SGK-S hat ihre Beratungen zu diesem Geschäft bereits aufgenommen. Weitere Details zur Ausgestaltung können wir in der vorberatenden Kommission sicher diskutieren und beschliessen. Damit ist das Anliegen der Motion platziert und aufgenommen. Die Ablehnung der Motion verhindert eine unnötige Doppelspurigkeit und ist aus verfahrensökonomischer Sicht zu bevorzugen.
Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.