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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2026-03-05

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-05

Wortprotokoll

Kollege Ettlin hat zur vorangehenden Motion schon ganz viel Wichtiges zum Thema "Pflegende Angehörige im Rahmen der OKP" gesagt, und Sie haben diesen Vorstoss einstimmig verabschiedet. Ich möchte Ihnen jetzt noch die zweite Motion zum gleichen Thema aus Ihrer Kommission vorstellen.

Auch ich möchte den gesellschaftlichen Beitrag hervorstreichen, den Angehörige leisten, indem sie pflegen und indem sie betreuen. Sie fördern das Wohlbefinden in einer vertrauten Umgebung und können somit auch Spital- und Heimeintritte verzögern. Sie entlasten selbstverständlich auch die Fachkräfte in der Pflege. Mit der Möglichkeit, über die OKP abzurechnen, haben wir nun auch eine Form der Anerkennung und Entschädigung für die Angehörigenpflege.

Nun, weshalb sprechen wir jetzt über dieses Thema so intensiv? Warum gibt es so viele Vorstösse und Aufträge zu diesem Thema? Warum gibt es schlussendlich auch den Bericht des Bundesrates zu diesem Thema?

Ich möchte daran erinnern, dass die Angehörigenpflege durch eine gerichtliche Rechtsprechung entstanden ist. Sie ist dann etwas konzeptlos gewachsen - ich muss das hier sagen -, weil wir uns nie im Rahmen einer Spezialgesetzgebung näher damit befasst haben. Es bestehen also im Wesentlichen einfach ein paar wenige Artikel im KVG sowie in der KVV.

Wir richten nun unseren Fokus auf Auswüchse, die sich manifestiert und zu politischen Massnahmen geführt haben; deshalb haben wir uns an mehreren Sitzungen mit diesem Thema beschäftigt, auch im Rahmen von Anhörungen. Das sind Auswüchse, im Rahmen derer dieses Modell, so wie es gewachsen ist, stark profitorientiert ausgestaltet worden ist und die auch zu verschiedenen Medienberichten geführt haben.

Ich möchte Ihnen am Beispiel des Kantons Zürich ein paar Zahlen aufzeigen, die uns auch in Form eines Berichtes vorlagen, in dem verschiedene Zahlen aus Zürcher Gemeinden ausgewertet wurden - damit Sie auch ein bisschen wissen, worüber wir sprechen. Wenn wir von der Angehörigenpflege sprechen, reden wir von Kosten von 32 bis 38 Franken pro Stunde; das ist der Stundenlohn, der den Angehörigen zugutekommt. Für die Anstellung und für die Begleitung dieser pflegenden Angehörigen sind die Zahlen bezüglich Aufwand unbekannt - das zur Seite der Kosten.

Die Finanzierung erfolgt über drei Wege: die OKP-Finanzierung, die Restfinanzierung der Wohngemeinde sowie die Patientenbeteiligung. Dabei kommt man insgesamt auf einen Betrag von Fr.[NB]82.91. Sie sehen, die Kosten betragen 32 bis 38 Franken und die Finanzierung Fr.[NB]82.91. Die Auswertung des Kantons Zürich hat gezeigt - das war, bevor der Kanton Zürich auf den 1.[NB]Januar 2026 beschloss, die Restfinanzierung zu senken -, dass die Grundpflegestunden von Spitex-Organisationen, die auf Angehörigenpflege spezialisiert sind und die keinen Leistungsauftrag des Kantons haben, innerhalb von vier Jahren um 971 Prozent gestiegen sind. Ich sage nicht um 20 Prozent, sondern ich rede von 971 Prozent. Da haben wir wirklich eindrückliche Entwicklungen und Zahlen präsentiert bekommen, die auch zur vorliegenden Motion geführt haben.

Wir hatten ja diesen Bericht vom Bundesrat. Wir liessen uns diesen präsentieren und führten auch Anhörungen dazu durch. Leider konnten da die Kantone, die GDK, nicht teilnehmen. Deren Anhörung holten wir an einer späteren Sitzung, am 26.[NB]Januar, nach. Handlungsbedarf sehen eigentlich alle, aber es bestehen unterschiedliche Haltungen dazu, wer was tun muss. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Kantone in der Pflicht stehen würden, er hat Handlungsbedarf erkannt, will aber keine gesetzlichen Anpassungen machen. Wir im Ständerat sehen das anders: Wir haben gesagt, der Bundesrat müsse handeln, und haben das auch mit der mit einem klaren Resultat zustande gekommenen Annahme der Motion Rechsteiner Thomas 23.4281 manifestiert. Wir haben auch gerade bei der vorangehenden Abstimmung mit dem einstimmigen Entscheid gezeigt, dass wir auch den Bund in der Pflicht sehen. Das sagte auch die damalige Berichterstatterin Häberli-Koller: Es hiess, man wollte diesen Handlungsauftrag in der Kommission noch etwas präzisieren. Wir haben uns deswegen in der SGK noch einmal viele Gedanken dazu gemacht.

Nun zur zweiten Kommissionsmotion: Sie fordert eigentlich den Bundesrat auf, die Verordnungen anzupassen und zu präzisieren, damit sich die Kantone bei der Regelung der Versorgung in ihrem Gebiet an einheitlichen Zulassungsvorgaben orientieren können. Das soll auch dazu dienen, dass es nicht zu grosse Unterschiede bezüglich der Regeln gibt, die in den Kantonen gelten. Die Diskussion mit der GDK hat diesen Bedarf aus Sicht der Kommission bestätigt. Wir wollen den Kantonen bei zwei Themen, Qualität und Zulassung, die Möglichkeit geben, das Angebot zu steuern, und zwar eben über die Anpassung der KVV.

Zum Thema Qualität, zu Ziffer 1: Hier verlangen wir über eine Anpassung der KVV die Sicherstellung des notwendigen Fachpersonals zur Erbringung der Behandlungspflege und sämtlicher Pflegeleistungen aus einer Hand, also durch eine Spitex-Organisation. Das soll ein Instrument sein, eine Antwort an die Organisationen, die gewachsen sind und sich rein auf die Angehörigenpflege spezialisiert haben. Wenn wir so über Vorgaben sichern können, dass das notwendige Fachpersonal vorhanden ist und es die Angehörigen wirklich auch begleitet, dann haben wir, glaube ich, sehr viel gemacht, um die Qualität zu verbessern. Es geht konkret um Fragen des Personalschlüssels, aber auch um Fragen der Mindestvorgaben bezüglich der Ausbildung.

Zu Ziffer 2: Was uns über die vorliegenden Zahlen auch ins Auge gestochen ist, sind Ausmass und Entwicklung der Grundpflegeleistungen von Spitex-Organisationen mit und ohne Leistungsauftrag. Wenn man diese Zahlen sieht, sieht man auch frappante Unterschiede bei der Entwicklung. Deshalb möchten wir den Bundesrat dazu auffordern, den Kantonen ein Instrument in die Hand zu geben, damit sie die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige über die OKP auf einen oder mehrere Leistungserbringer pro Region beschränken können.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion Ihrer Kommission, die in der SGK einstimmig angenommen wurde.