Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-05
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05
Wortprotokoll
Das Thema PFAS bewegt die Gemüter weiterhin stark. Es eignet sich auch bestens für mediale Übertreibungen und Falschdarstellungen, aber das muss uns nicht weiter kümmern.
Bei der letzten Berichterstattung habe ich erwähnt, dass wir vor einem Jahr in der UREK-S umfassende Anhörungen durchgeführt haben. Daraus ist die vorliegende Motion entstanden. Es ist der Versuch, einen Weg aufzuzeigen, wie die Transformation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekte gelingen kann. Der Bundesrat hat die Motion damals ebenfalls zur Annahme empfohlen. Unser Rat ist den Anträgen von Kommission und Bundesrat gefolgt. Der Nationalrat hat das im Grundsatz ebenfalls getan, allerdings noch Anpassungen vorgenommen, und deshalb kommt das Geschäft heute erneut in unseren Rat.
Materiell ist besonders die Ergänzung am Schluss der Aufträge von Bedeutung. Der Bundesrat wird beauftragt, die Herstellung und Verwendung von Produkten einzuschränken, die perfluorierte Chemikalien enthalten können, und dabei in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft mögliche neue Ersatzstoffe zu berücksichtigen. Dabei wären je nach Relevanz der Produkte und unter Berücksichtigung ihres gesellschaftlichen [PAGE 102] und wirtschaftlichen Nutzens verschiedene Kategorien zu definieren. Zudem sind die Erkenntnisse aus den bereits überwiesenen Vorstössen des Parlamentes einzubeziehen. Es wird dabei insbesondere auf das Postulat Moser 22.4585, "Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien", hingewiesen.
Diese Änderungen hat die Kommission allesamt für gut befunden. Sie empfiehlt Ihnen einstimmig, die bereinigte Motion gutzuheissen. Das Postulat Moser haben wir in der Kommission ebenfalls diskutiert. Nüchtern betrachtet, geht es dabei vor allem um eine Beschreibung der Situation. Viele Fragen rund um das Thema PFAS bleiben auch nach dem Postulatsbericht offen und sind nicht geklärt. Dies hat die Kommission auch dazu bewogen, der Verwaltung einen umfassenden Fragenkatalog zur schriftlichen Beantwortung zu übermitteln. Ich gehe kurz darauf ein, weil dieses Thema eine gewisse Breitenwirkung hat.
Zuerst hat sich die Kommission nach dem Mandat dieser interdepartementalen Arbeitsgruppe erkundigt. Es sind im Wesentlichen drei Departemente bzw. drei Bundesämter betroffen und eingebunden: das BLV, das BLW und das BAFU. Es geht dabei selbstverständlich auch um die Frage, wie die Kantone und die betroffenen Branchen einbezogen sind. Dann sprechen wir vor allem über Lebensmittel, aber es geht auch um Infrastruktur, um das Bauen und um den Boden, und zwar in den drei Bereichen Bodenrecht, Abfallrecht und Altlastenrecht. Offenbar soll in all diesen Bereichen eine Festlegung von Grenzwerten erfolgen. Diesbezüglich stellen sich selbstverständlich offene Fragen zu Inhalt und Zeitpunkt dieser Grenzwerte. Wir erwarten hierzu eine Vernehmlassung zu den Grenzwerten in diesen drei Bereichen.
Die neuen Grenzwerte zu Boden, Aushub und Altlasten werden auch Kostenfolgen nach sich ziehen, insbesondere bei Sanierung und Entsorgung. Die Frage stellt sich: Wer trägt diese Kosten? Gibt es mögliche haftungsrechtliche Rückgriffe? Inwieweit werden Mittel aus dem sogenannten Vasa-Fonds zur Verfügung stehen? Darüber haben wir bereits mehrfach diskutiert. Weiter stellt sich die Frage, ob langfristig genügend Mittel in diesem Vasa-Fonds vorhanden sind. Dann haben wir im Zusammenhang mit den Problemen in der Ostschweiz eine Kontamination durch Klärschlamm als Ursache. Mit Klärschlamm belastete Flächen in der Landwirtschaft gelten nach aktuellem Altlastenrecht nicht als belastete Standorte. Entsprechend sind für solche Flächen auch keine Mittel aus dem Vasa-Fonds erhältlich. Da stellt sich die Frage, ob das im Lichte der heutigen Erkenntnisse und Ereignisse überhaupt noch sachgerecht ist. Auch diese Frage ist nach wie vor ungeklärt.
Zu den Lebensmitteln: Neu steht in Aussicht, dass der Bund auch für Milch Grenzwerte festlegen will. Diesbezüglich stellt sich natürlich auch die Frage, wie dies konkret in der Praxis gehandhabt wird. Gilt dies für die Milch ab Hof? Gilt dies für die Milch ab Kuh? Oder gilt am Ende das verarbeitete Produkt, das auf den Markt gebracht wird, als massgebliche Grösse? Auch diesbezüglich sind verschiedene Fragen offen.
Schliesslich stellt sich noch das Thema des Trinkwassers als Tränkewasser für das Vieh. Auch dies wurde nochmals diskutiert, auch dies haben wir der Verwaltung als Frage mitgegeben. Für Trinkwasser soll ja neu ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter gelten. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob solches Trinkwasser eine ausreichende Qualität für die Produktion von Lebensmitteln bietet, wenn es gleichzeitig als Tränkewasser genutzt wird. Auch diese Frage ist interessant und noch nicht wirklich abschliessend geklärt.
Schlussendlich noch zu den wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft: Diesbezüglich gibt es ja verschiedene weitere Vorstösse, beispielsweise die Motion Egger Mike 25.3907, "Massnahmen zur Existenzsicherung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben". Es stellen sich natürlich Fragen bezüglich der Kosten der Bodenanalysen, der betrieblichen Begleitung, allenfalls auch Fragen zum Erwerbsausfall. Wie gehen wir hier vor? Wie gehen Bund und Kantone hier gemeinsam vor? Wie unterstützen wir die Betriebe?
Man muss sich wahrscheinlich auch vorstellen, dass es mit einem Ausfall von Direktzahlungen verbunden ist, wenn bestimmte Flächen landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden können. Auch hier stellen sich verschiedene komplexe Fragen dazu, wie wir darauf reagieren.
All diese Fragen hat die Kommission thematisiert und dem Bundesrat bzw. der Verwaltung mit auf den Weg gegeben. Wir erwarten zeitnah entsprechende Antworten. Auch die Praxis, auch die Branchen erwarten Antworten, und wir erwarten insbesondere auch, dass die verschiedenen Ämter und die drei Departemente hier gemeinsam strategisch und operativ gut zusammenarbeiten und schlussendlich eine Klärung der offenen Fragen bringen.
Zum Schluss: Wir meinen, dass man wirklich zuerst diese Fragen, die ich hier kurz skizziert habe, unter Einbezug der Betroffenen und anhand von Vernehmlassungen fachlich und politisch klären muss und erst dann Weisungen erteilen und Recht setzen sollte. Es braucht hier also noch sehr viel Arbeit, bis wir verbindliche Weisungen, Verordnungsanpassungen oder gar Gesetzesanpassungen an die Hand nehmen können. Ich gehe somit davon aus, dass uns das Thema weiter beschäftigen wird. Es ist ausserordentlich komplex, nicht nur technologisch, sondern eben auch politisch, denn letztlich ist viel von dem, was passiert ist, unter Anleitung der Behörden passiert, und die Folgen haben wir und insbesondere die betroffenen Branchen und die Bäuerinnen und Bauern zu tragen.
Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, die bereinigte Motion anzunehmen.