Steinemann Barbara · Nationalrat · 2026-03-09
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-09
Wortprotokoll
Was hier auf dem Tisch liegt, ist unseres Erachtens unter dem Eindruck der internationalen Dimension eines Einzelereignisses etwas gar rasch zusammengeschustert worden und soll nun im Schnellverfahren seine Wirkungen entfalten - für ein Schicksal, das grundsätzlich jeden Menschen treffen kann, nämlich dass er Opfer einer Straftat wird, so wie das den mehr als hundert jungen Menschen am Neujahrstag in Crans-Montana passiert ist. Alle anderen Menschen, die auf Schweizer Territorium Opfer werden, werden vom Bund nicht bedacht. Was sollen wir all den anderen Betroffenen von Straftaten, was sollen wir den Eltern von Kindern, die im Strassenverkehr ums Leben kommen, geben? Was sollen diese denken? Sie seien weniger wert, bloss weil es sich bei ihrem Schicksal um ein[NB]Einzelereignis[NB]handelt? Etwas, das nur einmal in der Zeitung erschienen ist, ist dem Bund kein Geld wert, keine Sonderlösung.
Die Gleichbehandlung ist eine wichtige Maxime im Rechtsstaat. Deshalb ist es ganz grundsätzlich heikel, eine Lex Crans-Montana zu schaffen. Opfer von weniger spektakulären, aber für die Betroffenen nicht minder schlimmen Katastrophen dürften sich angesichts der Art, wie der Staat sie links liegen lässt, in Zukunft die Augen reiben. Für Opfer und Angehörige sind die individuellen Schicksale schliesslich gleichermassen tragisch, unabhängig davon, ob es sich um ein Grossereignis oder einen Einzelfall handelt.
Der Botschaft des Bundesrates zufolge kann der Solidaritätsbeitrag auch "zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen" (BBl 2026 511). Wenn der Bund finanzielle Notlagen vermeiden will, dann soll er die Bedürftigkeit der Betroffenen mitberücksichtigen. Die Bar war bekannt als Treffpunkt gehobener Kreise, und allein die Beträge für Eintritt, Reservationen und Konsumationen gerade an Feiertagen übersteigen verhältnismässig auch diejenigen luxuriöser Gastronomiebetriebe in der Schweiz. Oder anders ausgedrückt: Mit den 50[NB]000 Franken bedenken wir Leute, die es nicht alle nötig haben dürften, einfach, um ein Zeichen in die Welt zu setzen. Hilfe ja, aber nicht mit pauschalen Solidaritätsbeiträgen für ausgewählte Opfer nach dem Giesskannenprinzip. Auch in dieser Hinsicht möchten wir keinen Präzedenzfall schaffen. Aus diesem Grund folgen wir dem Antrag der Minderheit[NB]I (Graber) im vollen Bewusstsein, dass allenfalls ein höherer Finanzbedarf entstehen könnte als einfach die x-mal 50[NB]000 Franken, die jetzt vorgesehen sind.
Nicht nur der Solidaritätsbeitrag wirft ganz grundlegende Fragen der Rechtsgleichheit auf. Ein runder Tisch mit dem Bund als Vermittler kann grundsätzlich durchaus sinnvoll sein. Aber will der Bund eine Mediation durchführen, kann er dies auch ohne gesetzliche Grundlage machen. Wer früh Geld zusichert, verändert die Ausgangslage, indem Druck und Verantwortung von jenen genommen wird, die zuerst zahlen müssten. Läuft es mehr oder weniger darauf hinaus, dass einfach die Forderungen der Betroffenen erfüllt werden, um langwierige Prozesse zu vermeiden, dürfen sich die Versicherungen zurücklehnen. Wir wissen alle, dass es nicht bei diesem 20-Millionen-Einsatzgeld für aussergerichtliche Vergleiche bleiben wird. Wenn hier heute schon eine dreistellige Millionensumme als ungedeckte Forderung in den Raum geworfen wird, dann dürfte der Bund später mit Nachtragskrediten kommen. Wenn wir hier die 20 Millionen durchgewinkt haben, müssen wir dann auch zum ganz grossen Betrag Ja sagen.
Bundesbern trägt in diesem Drama keine Schuld und hat keine rechtliche Verbindung zu dieser Tragödie. Hilfe ist zweifellos notwendig, aber zuerst müssen sich die Verantwortlichen im Wallis bewegen. Sich nicht dreinreden lassen, aber gerne Geld entgegennehmen, das die Eidgenossenschaft bereitwillig hinstreckt: Da macht die SVP-Fraktion nicht mit. Vom Barbetreiber-Ehepaar über die Gemeinde als Kontrollinstanz bis zum Kanton als Aufsichtsbehörde: In dieser Kette versagte mehr als ein Glied.
Der Kanton Wallis verfügt über ein Budget von 4,7 Milliarden Franken. Er erhält aktuell 862 Millionen aus dem Finanzausgleich und erwartet zusätzlich Geld von der Nationalbank. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen verzichtet er auf eine obligatorische Gebäudeversicherung mit systematischen Brandschutzkontrollen. Warum soll der Bund in Vorleistung gehen, bevor das Wallis seinen Beitrag definiert? In Blatten war es ein Bergsturz, eine fatale Laune der Natur - entsprechend helfen alle. Doch in Crans-Montana war es keine Naturkatastrophe. Hier stehen mögliches menschliches Versagen und Behördenversagen im Vordergrund. Solidarität mit dem Geld des Bundessteuerzahlers darf nicht zur Ersatzhaftung werden. Das Schlimmste für die Opfer ist, wenn sie merken, dass sich die Verantwortlichen aus der Rechenschaft ziehen können, und dem leisten wir unseres Erachtens hiermit Vorschub.
Mit der Ankündigung dieser Sonderlösung für ein spezielles Ereignis hat uns der Bundesrat vor vollendete Tatsachen gestellt. Das sollten wir uns als Parlament mit Gesetzgebungs- und Finanzhoheit nicht gefallen lassen. Ein wichtiges Prinzip in der Demokratie ist, dass der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidfindung ist. Unsere Regierung möchte - angesichts des massiven medialen Drucks kann ich das nachvollziehen - gut dastehen und stellt mit internationaler Aussenwirkung Geld in Aussicht. Und wir hier drin sollten dann noch frei in der Entscheidfindung sein? Kaum jemand dürfte sich noch getrauen, Nein zu sagen. Auch dieses nötigende Vorgehen lehnt die SVP-Fraktion ab.
Bereits beflügeln die Katastrophe von Crans-Montana und die drohenden Defizite der Betroffenen die Fantasie linker Umverteilungspolitiker, die nun Mängel im bestehenden [PAGE 240] Opferhilfegesetz orten, um den Geldbeutel der Steuerzahler zu öffnen. Mit diesem Gesetz hier zeichnen wir den Weg für eine Bundesopferhilfe mit dem absehbaren Ergebnis, dass dann immer der Bundessteuerzahler zahlen soll, wenn in der Zukunft eine Unterdeckung von Versicherungen droht oder wenn ein Grossereignis mit zahlreichen Personenschäden stattfindet. Aus diesem Grund lehnt die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag Arslan ab.
Schliesslich noch zum letzten Teil der Vorlage 26.022: Die SVP-Fraktion ist mit dem Teil einverstanden, wonach der Bund dieses Jahr 5,5 Millionen Franken und 3 Millionen Franken im Jahr 2027 an die Kantone im Rahmen der Bestimmung in Artikel 32 des Opferhilfegesetzes auszahlen soll. Es ist schliesslich der Bund, der eine Aufgabe an die Kantone delegiert, dann darf er sich bei ausserordentlichen und hohen Belastungen, wie es das Gesetz vorsieht, auch tatsächlich an den Folgekosten der Kantone beteiligen.
Ich fasse das Formelle kurz zusammen: Wir unterstützen mehrheitlich den Nichteintretensantrag der Minderheit Bühler und in der Detailberatung die Minderheiten I (Graber) und[NB]II (Nantermod).