Schmid Martin · Ständerat · 2026-03-09
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-09
Wortprotokoll
Der Präsident hat einleitend darauf hingewiesen, dass wir jetzt über zwei Geschäfte, nämlich über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien und Belgien, zu entscheiden haben. Es handelt sich um eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien sowie um die Genehmigung eines Zusatzabkommens zwischen der Schweiz und Belgien. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, diesen beiden Beschlüssen zuzustimmen. Wir haben die beiden Geschäfte in der WAK des Ständerates geprüft und stellen Ihnen den Antrag, sie zu genehmigen. Zwischen der Schweiz und Kroatien, aber auch mit Belgien besteht heute schon[NB]ein[NB]Abkommen[NB]zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Weil die Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden ist, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammen mit den G-20-Staaten im Jahre 2013 das Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung eingeleitet. Sie alle kennen dieses Projekt. Nun werden die beiden Doppelbesteuerungsabkommen an diese neue Realität angepasst.
Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien, wie auch jenes mit Belgien, setzt die Mindeststandards des Projektes um. Das Änderungsprotokoll mit Kroatien passt auch die Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Ersuchen an den internationalen Standard für den Informationsaustausch an und aktualisiert das Doppelbesteuerungsabkommen in gewissen untergeordneten Punkten gemäss der Politik der beiden Länder. Das Abkommen mit Kroatien enthält keine Anpassungen der Steuerzuteilungsregeln für Einkommen und Vermögen. Auch beim Abkommen mit Belgien ist eine solche Anpassung erforderlich, auch dieses enthält keine Anpassung der Steuerzuteilungsregeln für das Einkommen oder das Vermögen. [PAGE 126]
Der Bundesrat beurteilt die Anpassung der beiden Doppelbesteuerungsabkommen ebenso wie unsere Kommission als ausgewogenes Ergebnis, das zur weiteren positiven Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zu diesen beiden Staaten beitragen sollte. Die Kantone und auch die interessierten Kreise, welche sich hierzu haben vernehmen lassen, haben die Zusatzabkommen bzw. auch das Abänderungsabkommen geprüft und begrüsst.
Mit diesen Worten möchte ich Ihnen beliebt machen, beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen, wie das auch unsere Kommission einstimmig getan hat, und dem Bundesrat zu folgen.