Jenny This · Ständerat · 2000-03-21
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-21
Wortprotokoll
Herr Leuenberger stellt hier eine Frage, zu der er wahrscheinlich die Antwort schon weiss. Ich will der Kommission nicht vorgreifen, aber es wird immer - unabhängig von Limiten, die wir beschliessen - Strassen, Verbindungen und Brücken geben, die eine Limitierung der Gewichte aufweisen. Es wird immer Strassen geben, die eine Gewichtslimite von 10 oder 28 Tonnen haben. Diese Limiten können nur die Kantone festlegen; der Bund kann ja nicht hingehen und den Kantonen respektive den Gemeinden - oder gar den Ingenieuren - vorschreiben, welche Fahrzeuge zugelassen sein sollen. Hier geht es um das öffentliche Strassennetz, das selbstverständlich für 40-Tonnen-Fahrzeuge geeignet ist.
Die Gedanken von Herrn Bieri sind gut - sehr gut sogar -, aber in der Praxis leider nicht umsetzbar. Stellen Sie sich vor, was es heisst, wenn Sie viermal umschichten müssen, bis das Holz tatsächlich seinem Verwendungszweck zugeführt werden kann. Es ist nicht so, dass es niemand bezahlt, wenn es der Bund nicht bezahlt; dann bezahlen es eben die Gemeinden und Kantone. Das sind auch wir, und das kann nicht in unserem Sinne sein.
Es ist auch nicht so, dass alles verladen wird, wenn wir die Limite bei 28 Tonnen festlegen. Sie können es mir glauben: Kein Gramm wird mehr verladen. Im Binnenland wird trotzdem auf der Strasse transportiert, auch wenn wir eine Limite von 28 Tonnen beschliessen. Darum ist es sehr geschickt, wenn wir das zulässige Gewicht auf 40 Tonnen beschränken. Im Binnenland - machen wir uns nichts vor - würden wir viel gescheiter schon lange für alle Transporte die Limite auf 40 Tonnen anheben. Wir können das aus bekannten Gründen nicht tun. Aber es würden weniger Transporte, weniger Bewegungen auf der Strasse stattfinden. Die 40-Tonnen-Limite generell - in der Schweiz als Ganzes - ist in diesem Bereich für uns zentral und sehr wichtig, vor allem wenn man aus Kantonen kommt, die nicht unbedingt eng ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind.