Gutjahr Diana · Nationalrat · 2026-03-10
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10
Wortprotokoll
Ich spreche heute für eine grosse Minderheit, die Ihnen beantragt, die Motion Wasserfallen Flavia abzulehnen. Dabei ist mir wichtig, zu betonen, dass ein Nein zu dieser Motion kein Nein zu Frauen, kein Nein zu Schwangeren und sicher auch kein Nein zu jungen Familien ist. Es ist vielmehr ein Nein zu einer schlecht konstruierten, systemfremden und sogar rechtlich problematischen Lösung. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist nicht darauf ausgelegt, Leistungsansprüche nahezu unbefristet zu verlängern, und genau das würde die Motion faktisch auslösen.
Die Verwaltung hat uns klar aufgezeigt, dass eine Frau, die am letzten Tag vor ihrer Aussteuerung eine Schwangerschaft feststellt, bis zu 200 zusätzliche Taggelder erhalten könnte und damit mehr als zwei Jahre Leistungen beziehen würde. Eine Frau, die hingegen früh während der Bezugsdauer schwanger wird, hätte keinerlei Vorteile. Das führt zu einer massiven Ungleichbehandlung, die einzig vom Zufall des Zeitpunktes der Schwangerschaft bestimmt wäre.
Zudem würde die Motion nicht nur eine bestehende Lücke schliessen, sondern gleichzeitig eine neue schaffen - sowohl zwischen verschiedenen Gruppen von Frauen als auch zwischen Männern und Frauen. Auch andere Personen wie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder ältere Menschen, die als vorübergehend nicht oder nur schwer vermittelbar gelten, erhalten zusätzliche Taggelder nur dann, wenn objektiv und dauerhaft strukturelle Hürden vorliegen. Versicherte Personen, die wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft arbeitsunfähig sind, haben gemäss Artikel 28 AVIG längstens bis zum 30.[NB]Tag Anspruch auf das volle Taggeld. Die Ausschöpfung dieses Anspruches stellt keine Aussteuerung aus der ALV dar, weshalb der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung davon nicht berührt ist.
Schwangere Arbeitslose sind heute also gleich abgesichert wie Kranke oder Verunfallte. Um dem Armutsrisiko zusätzlich entgegenzuwirken, greift ergänzend auch das Auffangnetz der Sozialhilfe. Eine einseitige Besserstellung von Schwangeren ist daher nicht gerechtfertigt. Eine Schwangerschaft ist zudem eine zeitlich klar begrenzte und glücklicherweise natürliche Lebensphase. Die Verwaltung hat auch ausdrücklich festgehalten, dass Schwangerschaften keine strukturellen und dauerhaften Einschränkungen darstellen, wie sie z.[NB]B. bei älteren Menschen, älteren Arbeitslosen oder IV-Betroffenen vorliegen.
Die Motion würde zudem erhebliche Rechtsunsicherheiten schaffen und zu einem tiefgehenden Eingriff in die Privatsphäre führen. Damit die ALV überhaupt feststellen kann, ob und wie lange Zusatzleistungen zu gewähren wären, müsste sie intime Informationen zum genauen Zeitpunkt des Eintrittes der Schwangerschaft einholen. Besonders heikel wäre auch der Fall, dass bei einer Fehlgeburt die Zusatzleistungen am gleichen Tag gestoppt würden, weil ab diesem Zeitpunkt die Schwangerschaft und damit der Anspruch nicht mehr bestünde. Das ist weder praktikabel noch zumutbar.
Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass die Arbeitslosenversicherung nicht die richtige Versicherung für krankheitsähnliche oder medizinisch begründete Erwerbsausfälle ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Kreis der tatsächlich betroffenen Frauen sehr klein ist. Rund 500 Frauen werden pro Jahr während der Schwangerschaft ausgesteuert, und für eine grosse Mehrheit reichen die bestehenden Taggeldregelungen bereits aus. Eine umfassende Systemänderung für eine kleine Gruppe scheint uns daher unverhältnismässig. Gesetze sollten für die Mehrheit funktionieren und nicht Einzelfälle in das System einbauen. Genau das hat die Minderheit auch mehrfach betont.
Abschliessend kommt hinzu, dass der Titel der Motion etwas irreführend geworden ist. Nachdem Ziffer 3 gestrichen wurde, geht es nicht mehr um Schwangerschaft am Arbeitsplatz, sondern ausschliesslich um arbeitslose Frauen. Auch in der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass dieser Titel die öffentliche Diskussion unnötig verzerrt.
Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb klar und verantwortungsvoll die Ablehnung dieser Motion. Besten Dank für Ihre Unterstützung.