Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-10
Wortprotokoll
Die gesetzliche Grundlage ist klar: Die Kantone sind verpflichtet, Wegweisungen und Landesverweisungen zu vollziehen. Im Rahmen der Amtshilfe besteht gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz schon heute die Möglichkeit, dass ein anderer Kanton den Vollzug übernimmt. Gewisse Kantone machen davon Gebrauch. Die Abgeltung dieser Amtshilfe liegt in der Kompetenz der Kantone.
Um die Kantone zum Vollzug zu bewegen, verfügen wir bereits heute über ein gutes, austariertes Anreizsystem. Einerseits haben die Kantone ein finanzielles Eigeninteresse an einem effizienten Vollzug, denn jede vollzogene Wegweisung oder Landesverweisung reduziert die Kosten, die sie im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der betroffenen Personen zu tragen haben. Andererseits kann der Bund finanzielle Sanktionen ergreifen, wenn die Kantone ihre Vollzugsaufgaben im Asylbereich nicht oder nur ungenügend erfüllen. In diesen Fällen beschliesst das SEM einen Subventionsstopp - und das macht es auch regelmässig.
Im Wegweisungsvollzug sind also genügend systemische Anreize vorhanden, um die einheitliche Umsetzung des Bundesrechtes zu fördern. Es braucht weder eine flexible Zuständigkeitsregelung, die es in Form der kantonalen Amtshilfe schon gibt, noch eine zusätzliche finanzielle Entschädigung durch den Bund, wie sie die Motion verlangt. Es ist weder nachhaltig noch gerechtfertigt, den Kantonen für die Erfüllung einer klaren gesetzlichen Pflicht über die bestehenden Pauschalen hinaus zusätzliche Mittel auszurichten. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes erscheint dies auch nicht opportun.
Der Bund drückt auch keine Stopptaste, nirgends. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben des Motionärs, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren und effizienter zu machen. Diese Motion stellt aber aus Sicht des Bundes keine gangbare, brauchbare Lösung dar. Konkrete Massnahmen werden derzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion Salzmann 23.3082, "Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern", geprüft. Das entsprechende Konzept des Bundesrates liegt bis Ende Jahr vor.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. [PAGE 153]