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Burkart Thierry · Ständerat · 2026-03-11

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Bei dem uns heute vorliegenden Geschäft geht es um die Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)". Sie wurde am 16.[NB]Februar 2024 mit rund 126[NB]000 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die langfristige Sicherung der Stromversorgung unter Einbezug aller klimaschonenden Technologien gefördert wird. Die Initianten verlangen eine Ergänzung auf Verfassungsebene, die den Bund verpflichtet, jederzeit eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen. Der Bund soll dafür die Verantwortung übernehmen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung soll nach ihrem Verständnis auch die Kernkraft als Teil des Energiemixes zugelassen werden. Das ergibt sich aus dem Initiativtext, der die Zulassung aller klimaschonenden Arten der Stromproduktion fordert, wozu auch die Kernenergie zählt.

Der Bundesrat hat die Initiative am 28.[NB]August 2024 beraten und lehnt sie grundsätzlich ab. Er anerkennt jedoch den von ihr angesprochenen Handlungsbedarf und stellt ihr deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Weshalb? Er tut dies, weil er der Ansicht ist, dass die Verantwortlichkeiten bereits geregelt sind und nicht, wie von der Initiative verlangt, neu auf Stufe Bund festgeschrieben werden müssen. Zudem ist er der Auffassung, die Initiative würde zu stark in das föderale Gefüge und die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft eingreifen.

Zudem erachtet der Bundesrat die Verankerung technologischer Details auf Verfassungsstufe als zu starr. Der Bundesrat hat mit dem indirekten Gegenvorschlag das grundsätzliche Anliegen aber anerkannt und möchte ein Aufheben des sogenannten Technologieverbots, also eine Aufhebung des Neubauverbots für Kernenergieanlagen. Er beantragt daher mit dem indirekten Gegenvorschlag, Artikel 12a und Artikel 106 Absatz 1bis des Kernenergiegesetzes zu streichen.

Die vorberatende Kommission, Ihre UREK, hat sich dieser Thematik sehr intensiv angenommen. Wir haben uns an drei Sitzungen mit dem Geschäft auseinandergesetzt. Wir haben dazu auch umfassende Anhörungen durchgeführt. Wir haben das Geschäft insbesondere unter einem Aspekt behandelt, nämlich unter dem Aspekt der auch in Zukunft jederzeit sicheren und preiswerten Stromversorgung für unser Land. Weshalb? Eine Strommangellage ist unbestreitbar eines der grössten Risiken unseres Landes. Dies wird auch vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz so immer wieder aufgenommen. Es handelt sich um eines der Risiken, wenn nicht sogar um das mit Abstand teuerste und grösste Risiko für unser Land.

Wir müssen aktuell aber zur Kenntnis nehmen, dass wir in diesem ganzen Umbau, in dem sich die Stromversorgung unseres Landes befindet, namentlich auf Grundlage der Energiestrategie 2050, verschiedene Ziele haben, die auf den aktuellen Zielpfaden noch nicht erreicht sind. Lassen Sie mich das in aller Kürze ausführen.

Erstens müssen wir feststellen, dass der Stromverbrauch pro Kopf in den letzten Jahren zwar stabilisiert werden konnte, aber eigentlich wäre das Ziel, dass man bis 2035 einen um 13 Prozent niedrigeren Pro-Kopf-Stromverbrauch hätte als damals beim Beschluss dieser Energiestrategie. Die Dekarbonisierung, das Netto-null-Ziel, ist in der Zwischenzeit auch noch dazugekommen. Das führt natürlich zu einem enormen Bedarf an Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, aber auch[NB]von[NB]Industrie[NB]und Gewerbe. Aktuell geht man, basierend auf den Energieperspektiven 2050 plus des Bundesrates, davon aus, dass wir in unserem Land bis etwa 2050 einen Strombedarf von - defensiv geschätzt - 75 bis 90 Terawattstunden pro Jahr haben werden. Aktuell sind es 60 Terawattstunden.

Ich habe in diesem Rat aber auch schon verschiedentlich erwähnt, dass in den Energieperspektiven 2050 plus, die im Jahre 2021 publiziert wurden, die ganzen Entwicklungen im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz (KI) und dem Bedarf an Datacentern, die unter dem Aspekt der sogenannten digitalen Souveränität der Schweiz gebaut werden müssen, noch nicht enthalten sind. Hier gibt es noch enormes Entwicklungspotenzial. Es ist daher davon auszugehen, dass der Strombedarf in der Schweiz in Zukunft noch höher als diese 75 bis 90 Terawattstunden sein wird. Aktuell gibt es viele Datacenterprojekte, darunter sogar solche, für die Anschlussgesuche für über 100 Megawatt gestellt werden. Insofern geht es nicht nur grundsätzlich um die Frage der Stromversorgungssicherheit, sondern wir haben auch die Möglichkeit, die Versorgungskapazitäten im Bereich Strom im Zusammenhang mit der ganzen Digitalisierung, der KI-Entwicklung und der digitalen Souveränitätsentwicklung in Zukunft entsprechend auszubauen.

Das führt zweitens dazu, dass das Risiko einer Versorgungslücke besteht. Wenn die Kernkraftanlagen, die heute noch am Netz sind, namentlich die vier Reaktoren, vom Netz gehen, werden wir damit rund 23 Terawattstunden Strom pro Jahr verlieren. Sie sehen also: Aktuell ist der Bestand an Terawattstunden bei 60 minus 23, der Bedarf aber bei 90 Terawattstunden plus. Es besteht daher ein enormer Bedarf, die entsprechenden Kapazitäten auszubauen.

Nun kann man dem natürlich entgegnen, aktuell sei die durchschnittliche Stromproduktion in unserem Land ausreichend. Das ist aber nicht massgebend, weil wir zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Stromversorgung haben müssen. Und hier gibt es natürlich das Problem der Winterstromlücke, das wir in diesem Rat auch schon verschiedentlich diskutiert haben.

Das führt mich drittens zu den Importen. Man kann natürlich sagen, wir hätten ja die Möglichkeit, gegebenenfalls bestehende Lücken mit Importen zu decken. Dieser Punkt spielt natürlich auch immer wieder in die Diskussion um das sogenannte Stromabkommen hinein. Hier gilt allerdings festzuhalten, dass wir gesetzlich festgelegt haben, dass man im Hinblick auf die Eigenversorgung und die Resilienz unseres Landes 5 Terawattstunden Stromimporte nicht überschreiten möchte. Wir müssen feststellen, dass dies aber letztes Jahr bereits passiert ist. Das führt dazu, dass im Sinne einer Risikoabdeckung diese potenzielle Lücke im Winter gedeckt werden muss. Es ist jetzt geplant, in unserem Land Gas- bzw. Ölreservekraftwerke zu bauen.

Zum Ausbau der erneuerbaren Energien, einem Ziel von uns allen: Ich möchte daran erinnern, wie viel wir auch regulatorisch bereits zu diesem Pfad beigetragen haben und beitragen wollten. Ich erinnere an den "Solar-Express", an den "Wind-Express", an den Beschleunigungserlass, an das Stromgesetz. Aktuell behandeln wir in der Kommission das Thema der Beschleunigung der Netze. Wir, gerade dieser Rat, leisten in diesem Zusammenhang einen sehr grossen Beitrag. Nichtsdestotrotz müssen wir zur Kenntnis nehmen - und das ist auch im vor Kurzem erschienenen Monitoring-Bericht 2025 des Bundesamtes für Energie zur Energiestrategie 2050 ausgeführt -, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien leider aktuell noch nicht die Ziele erreicht haben, die wir sollten, teilweise bei Weitem nicht. Das hat natürlich verschiedene Gründe; das Ganze ist etwas komplexer, nicht eindimensional. Aber es ist immerhin zur Kenntnis zu nehmen, dass die bestehenden Projekte aufgrund von politischen oder rechtlichen Widerständen teilweise gar nicht realisiert werden können oder wenn, dann nur mit enormer zeitlicher Verzögerung. Deshalb resultiert dieses Delta.

Wir haben im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes mittels Volksabstimmung aber auch sechzehn Wasserkraftprojekte definiert, die vorangetrieben werden sollen, damit wir mehr Speicher- und Produktionskapazität haben. Wir müssen allerdings etwas ernüchtert zur Kenntnis nehmen, auch nach den ganzen Debatten im Zusammenhang mit dem Beschleunigungserlass, dass die dort angestrebten 2 bis 3 Terawattstunden an zusätzlicher Stromproduktion nicht erreicht werden können. Man spricht mittlerweile von etwa anderthalb Terawattstunden, das ist natürlich bei Weitem nicht genug. Insbesondere müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das nicht einmal den Mehrbedarf kompensiert, der aufgrund der [PAGE 172] Regulierung im Zusammenhang mit der Restwassermenge entstanden ist.

Die alpinen Solaranlagen, die wir mit dem "Solar-Express" fördern wollten, wurden teilweise nicht oder nur in sehr abgespeckter Form realisiert. Hier konnten wir den Effekt, den wir angestrebt haben, nur zu Teilen tatsächlich erreichen. Im Bereich Windkraft sieht es noch etwas dramatischer aus. Wir müssen feststellen, dass es Windkraftprojekte in unserem Land sehr schwer haben, insbesondere aus politischen Gründen. Sie sind mit sehr ideologischer, teilweise aber auch nachvollziehbarer Gegenwehr in allen möglichen Bereichen oder an allen möglichen Orten konfrontiert. Selbst im Kanton Aargau hat es diese Technologie schwer.

Wir müssen also feststellen, und das ist eigentlich grundsätzlich unbestritten, dass die sichere Stromversorgung in unserem Land aktuell nur aufgrund des gesamten Zusammenspiels gewährleistet werden kann: Wasser, erneuerbare Energien, aber eben auch Kernenergie. Die vier Reaktoren leisten einen sehr wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie sind damit eigentlich das Rückgrat unserer Stromversorgung.

Weshalb sage ich das alles? Der eine oder die andere wird sich denken, dass das ja die aktuelle Situation betreffe, während die Aufhebung des Technologieverbots die Zukunft betreffe. Ich möchte aber hier darauf verweisen, dass wir nicht wissen, ob das, was jetzt ist, der Backbone, auch in Zukunft notwendig sein wird. Das ist eigentlich der Kern der heutigen Debatte: Es geht nämlich darum, sich Optionen offenzuhalten.

Wenn ich das sage, dann möchte ich klar darauf hinweisen, dass es bei der heutigen Debatte nicht darum geht, jetzt zu entscheiden, ein Kernkraftwerk zu bauen. Dies wäre, auch wenn wir es heute entscheiden würden, aufgrund der langen Planungs-, Bewilligungs- und politischen Prozesse ohnehin in den nächsten Jahren nicht möglich. Insofern trifft es zu, dass Kernenergie und auch die heutige Debatte keinen zusätzlichen Beitrag zur Zielerreichung bis 2050 leisten können. Wer übrigens mit 2050 argumentiert, der ist nicht auf der Ebene der heutigen Debatte; doch wir werden auch nach 2050 Strom und wahrscheinlich noch viel mehr Strom brauchen. Daher ist es notwendig, dass wir technologieoffen bleiben und weiterhin alles tun, um die erneuerbaren Energien, selbstverständlich insbesondere im Bereich Wasser, auch im PV- und Windbereich, und die anderen Technologien auszubauen. Wir sollten uns also auch diese Option hier offenhalten, vor allem deshalb, weil aktuell enorm grosse Entwicklungen im Bereich der Kernenergie stattfinden.

Die Kernenergie ist aktuell eines der Gebiete im Bereich der Energie, die sehr stark von Innovationsbemühungen betroffen sind. Es wird weltweit sehr viel investiert. Zudem hat mittlerweile auch ein Umdenken stattgefunden. Zum Beispiel haben die UNO und auch die IAEA im Rahmen der Weltklimakonferenz COP28 in Dubai förmlich die Notwendigkeit von Kernenergie zur Erreichung des Netto-null-Ziels festgehalten. Es gibt aber auch den EU-Green-Deal. Die EU hat die Kernenergie in die Taxonomie aufgenommen. Und gestern hat die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesagt, dass die EU den Ausbau der Kernenergie fördern wolle. Die Abkehr davon sei, so Frau von der Leyen, ein strategischer Fehler gewesen und es brauche erschwingliche und klimafreundliche Stromversorgung. Dazu müsse die Kernenergie einen Beitrag leisten.

Darüber hinaus kündigte sie auch noch an, dass die EU Fördermittel zur Verfügung stellen wolle; aktuell wird von 200 Millionen Euro gesprochen. Das zeigt das Umdenken in Europa bzw. der EU. Auch der IPCC, der Weltklimarat, hat die Notwendigkeit der Kernenergie für die Erreichung des 2-Grad-Ziels bestätigt, ebenso die OECD und andere Organisationen.

Der private Sektor investiert aktuell sehr, sehr viel, ich habe es gesagt, insbesondere natürlich getrieben von den ganzen technologischen Entwicklungen im Bereich KI und anderem. Es gibt aber auch wieder viel finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel haben sich die 14 weltweit grössten Banken offiziell dazu bekannt, den Ausbau der Kernenergie finanziell massiv zu unterstützen. Heute ist in der "NZZ" ein Artikel, der ausführt, dass auch die Versicherbarkeit kein Gegenargument sein könne.

Nun, genau heute vor 15 Jahren ist der Vorfall in Fukushima passiert. Hier ist vielleicht darauf hinzuweisen, dass die Situation in Japan schon damals nicht mit derjenigen in der Schweiz vergleichbar war. Die Schweiz hatte schon immer, auch damals, 2011, ein ganz anderes Niveau an Sicherheit. Nämlich gab es mehrfach redundante Not- und Nachkühlsysteme, gebunkerte Notstandseinrichtungen, Wasserstoffrekombinatoren und gefilterte Druckentlastung. Allerdings ist der Vergleich damals und heute auch weltweit nicht mehr zulässig. Weltweit wurden 2011, nach Fukushima, alle Kernkraftwerke systematisch überprüft, Stresstests eingeführt und Sicherheitsanforderungen deutlich verschärft. Die Anforderungen an den Schutz vor extremen Naturereignissen wie Erdbeben, Hochwasser und Kombinationsevents wurden in praktisch allen Kernenergieanlagen massiv verschärft. Wenn wir also heute über Kernkraftwerke und neue Kernkraftwerke diskutieren, sprechen wir nicht über den Stand von vor Fukushima, sondern faktisch über eine neue Generation von Anlagen.

Wir haben auch die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Ich möchte nicht im Detail darauf eingehen, sondern auf die Vielzahl von Kantonen verweisen, insbesondere auf all jene, die auch in Bezug auf den Backbone im wirtschaftlichen Bereich damit konfrontiert sind. Auch die Standortkantone der Kernenergieanlagen, der ETH-Rat und die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften haben sich positiv ausgesprochen. Wie ich gesagt habe, konnten wir das in unseren Hearings zur Kenntnis nehmen.

Die Kommission hat sich in ihrer Mehrheit gegen die Initiative ausgesprochen, so wie es der Bundesrat auch getan hat, hat aber in ihrer deutlichen Mehrheit den indirekten Gegenvorschlag unterstützt, dies mit dem Hauptargument: Wir wollen keine Technologie verbieten.

Ich habe es schon erwähnt: Wenn wir heute darüber sprechen, ob diese Technologie grundsätzlich verboten sein soll oder nicht, dann dürfen wir - ich habe den Zeitaspekt schon angesprochen - nicht verkennen, dass ein Projekt enorme politische Hürden vor sich hätte, bevor es realisiert werden könnte. Heute geht es um ein reines Signal, auch um ein Signal, dass man forschen und innovieren darf, aber es ist noch kein Ja zu einer neuen Kernanlage.

Weshalb? Das Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau von neuen Kernenergieanlagen ist sehr anspruchsvoll. Ich werde in der Detailberatung bei den beiden Einzelanträgen und beim Minderheitsantrag noch darauf zurückkommen. Insbesondere braucht es bei mindestens einem Projekt noch eine Volksabstimmung. So ist es im Gesetz vorgesehen.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Auch die Kommission hat dies mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung getan. Dass wir auf die Volksinitiative eintreten, ist ohnehin obligatorisch.

Am Schluss hat die Kommission die Volksinitiative mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung und den indirekten Gegenvorschlag mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung - genau wie das Eintreten - zur Annahme empfohlen.

Ich lade Sie im Sinne des Optionen-Offenhaltens, im Sinne des Innovation-betreiben-Könnens, im Sinne der Offenheit und im Sinne vor allem auch der Notwendigkeit, langfristig die Stromversorgung unseres Landes sicherzustellen, dazu ein, den Beschlüssen der Kommission zu folgen.