Fässler Daniel · Ständerat · 2026-03-11
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-11
Wortprotokoll
Ich unterstütze den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates, lehne aber die Volksinitiative ab.
Ich habe aus Überzeugung die vor 15 Jahren lancierte Energiestrategie 2050 unterstützt und bin noch heute überzeugt, dass die im Mai 2017 vom Volk gutgeheissenen Beschlüsse richtig waren. Dass heute rund 10 Prozent der gesamten Stromproduktion der Schweiz auf die Fotovoltaik entfallen, ist zur Hauptsache dieser Strategie und den für die erneuerbaren Energien geschaffenen Förderinstrumenten zu verdanken.
Nur, und damit folgt mein Aber: Der Zubau im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgt zu langsam und hält nur knapp mit der Entwicklung beim Stromverbrauch Schritt. Dieser hat beispielsweise in den letzten zwei Jahren um 1,5 Terawattstunden bzw. um 2,5 Prozent zugenommen, und er wird - der Berichterstatter der Kommission, Herr Ständerat Burkart, hat es eindrücklich dargelegt - in Zukunft weiter markant zunehmen. Wir sind jedenfalls weit davon entfernt, die in den Energieperspektiven 2050 plus formulierten bzw. die mit dem Mantelerlass im Energiegesetz festgeschriebenen Ziele zu erreichen: Bis 2050 müssten gemäss den Energieperspektiven 33,6 Terawattstunden aus Fotovoltaik produziert werden. 2024 waren es gemäss der Elektrizitätsstatistik aber erst 6 Terawattstunden, also 18 Prozent des Zielwertes. Bei der Windenergie, Herr Burkart hat es gesagt, liegt die Zielerreichung bei gerade einmal 4 Prozent, bei der Geothermie bei 0 Prozent. Bei der Wasserkraft haben wir zwar eine stabile Situation; sollten die mit dem Mantelerlass identifizierten fünfzehn Projekte plus eins alle realisiert werden können, was mehr als nur eine Illusion sein wird, könnten 2 Terawattstunden Produktion zugebaut werden. Nicht vergessen dürfen wir dabei, dass im Rahmen der Rekonzessionierung der bestehenden Wasserkraftwerke zwischen 2 und 5 Terawattstunden Produktion bei der Wasserkraft verloren gehen werden. Das heisst, es wird dort ein Nullsummenspiel sein, und das im besten Fall.
Nicht besser sieht es aus, wenn wir die im Mantelerlass festgelegten Ziele zum Massstab nehmen. Gemäss neuem Artikel 2 Absatz 1 EnG müssen bis 2035 alle neuen erneuerbaren Energien zusammen, das heisst ohne die Wasserkraft, ein Produktionsvolumen von mindestens 35 Terawattstunden erreichen. 2024 waren es erst 9,7 Terawattstunden oder 28 Prozent des Zielwertes. Die für 2025 verfügbaren provisorischen Zahlen zeigen ein etwas besseres Bild. Die grossen Schwankungen, vor allem bei der Fotovoltaik, illustrieren aber auch, wie stark diese Produktion durch das Wetter beeinflusst wird. Das Problem mit den grossen Produktionsschwankungen wird sich auch mit der Energiespeicherstrategie nicht beheben lassen, die wir gleich anschliessend beraten werden.
Wenn wir den Tatsachen in die Augen schauen und unserem Auftrag nachkommen, die Versorgungssicherheit unseres Landes zu gewährleisten, genügt das Prinzip Hoffnung nicht. Die Situation hat sich nicht verbessert, sondern vielmehr verschlechtert. Das vom Parlament vor bald zehn Jahren festgeschriebene Verbot des Erteilens von Rahmenbewilligungen für den Bau von Kernkraftwerken sollte daher im Sinne eines Signals aufgehoben werden. Ob es später effektiv einmal zur Planung und Realisierung eines neuen Kernkraftwerkes kommen wird, ist damit noch nicht entschieden. Entscheidend wird sein, ob der nötige Zubau bei der Grosswasserkraft und bei den übrigen erneuerbaren Energien gelingt. Entsprechende Projekte werden mit dem indirekten Gegenentwurf zur Blackout-Initiative nicht gebremst. Dieser sollte im Gegenteil motivieren, die Anstrengungen zu forcieren und Hemmnisse weiter abzubauen.
Aus diesen Überlegungen heraus unterstütze ich den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates.