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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2026-03-11

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe am 19.[NB]Februar 2025 verabschiedet. Diese geht auf die Motion Caroni 20.4465, "Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe", zurück.

Was Sie bereits entschieden haben, ist, dass lebenslänglich Verurteilte nicht mehr wie bisher frühestens nach 15 Jahren, sondern neu frühestens nach 17 Jahren bedingt entlassen werden können. Die Frage, die nach wie vor Anlass zu Diskussionen gibt, ist, ob diese neue, verschärfte Regelung nur für Leute gelten soll, die ab Inkrafttreten des Gesetzes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden, oder ob sie auch für Personen gelten soll, die sich bereits im Strafvollzug befinden. [PAGE 324]

Nach wie vor gibt es eine Differenz zum Ständerat, der die Vorlage am 4.[NB]März nochmals behandelt hat. Mit 33 zu 12 Stimmen hat der Ständerat beschlossen, dass dieses Regime ab sofort, sprich ab Inkraftsetzung der Revision, in Kraft treten soll. Das heisst, dass das neue Regime sowohl für neu Verurteilte wie auch für bereits Verurteilte beansprucht werden muss. Der Ständerat will dies erstens aus der Überlegung heraus, dass es keinen Anspruch darauf gibt, das bisherige Regime zu erhalten, und zweitens, weil sonst über längere Zeit, über mehr als ein Jahrzehnt, für verschiedene Leute unterschiedliche Regeln gelten würden - je nachdem, wann jemand verurteilt wurde.

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt aber mit 15 zu 9 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Das heisst, die Verschärfung gilt nur für diejenigen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes verurteilt werden. Die Voten gingen in die Richtung, dass die Regeln nicht während des Spiels geändert werden sollten. Die Mehrheit ist sich durchaus bewusst, dass man auch die Stimmung der Bevölkerung, der Gesellschaft aufnehmen muss, die bei Tötungsdelikten schärfere Strafen verlangt. Wir müssen an unserem Entscheid festhalten.

Die rechtsstaatliche Bedeutung dieser Frage ist gross, und es besteht kein Sicherheitsrisiko, wenn wir diesem Prinzip treu bleiben. Von einer solchen Regelung sind bloss sehr wenige Personen betroffen. Es gilt auch nochmals zu erwähnen, dass es das Ziel des Strafvollzugs sein sollte, Täterinnen und Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Je später diese Resozialisierung erfolgt, desto schwieriger wird sie. Auch darum sollte das Gesetz nicht rückwirkend angewendet werden.

Die Minderheit möchte dem Ständerat folgen und festhalten, dass die Änderung per Einführung des Gesetzes gilt. Es geht um Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, weil sie allerschwerste Straftaten verübt haben. Es werden keine Spielregeln geändert, sondern nur Anpassungen gemacht, die notwendig sind. Bei den[NB]wenigen[NB]Fällen,[NB]die betroffen sind, braucht es strikte Regeln zur Durchsetzung, und es ist ein klares Zeichen zu setzen.

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und an Ihrem Beschluss festzuhalten.