Müller Damian · Ständerat · 2026-03-11
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion wurde vor vier Jahren eingereicht. Energiepolitisch befanden wir uns damals an einem anderen Punkt. Smart Grids, dynamische Tarife, Lastenmanagement, Speicherintegration und Flexibilitätsmärkte waren zu dieser Zeit weitgehend Zukunftsthemen. In der Motion wird zu Recht festgehalten, dass Versorgungssicherheit nicht nur vom Ausbau der Stromproduktion abhängt, sondern auch von einer intelligenten Steuerung von Verbrauch, Speicherung und Netzen. Damals fehlte eine klare gesetzliche Grundlage, um die rund 600 Verteilnetzbetreiber in der Schweiz systematisch zu Investitionen in intelligente Netze zu bewegen. Im Wesentlichen kannte die Regulierung nur die Grundlage von Smart Metern. Die Motion verlangt deshalb eine explizite rechtliche Basis zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Smart Grids.
Was ist bisher geschehen? Seither hat sich der regulatorische Rahmen grundlegend verändert. Mit dem sogenannten Mantelerlass, dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, wurden das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz revidiert und die zentralen Anliegen der Motion aufgenommen. Seit 2025 und 2026 sind wesentliche Bestimmungen in Kraft. So wird Flexibilität rechtlich als Systemressource anerkannt. Die Verteilnetzbetreiber müssen verfügbare Flexibilitäten in ihrer Netzplanung berücksichtigen, nach dem Prinzip "Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau". Dynamische Tarife sind regulatorisch verankert; Speicher, insbesondere Batteriespeicher, sind systematisch integriert. Neue Modelle wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sind gesetzlich geregelt. Die Vorgaben zum Rollout der Smart Meter wurden präzisiert. Ende 2024 lag die Quote bei rund 50 Prozent, inzwischen bei über 60 Prozent, [PAGE 191] mit dem Ziel, bis Ende 2027 eine Quote von 80 Prozent zu erreichen. Damit sind wir von einer Vision zu einer gesetzlichen Architektur und nun zur operativen Umsetzung übergegangen.
Zur Diskussion in der Kommission: Die Motion war unbestritten, sie stellte zur richtigen Zeit die richtigen Fragen. Ebenso klar war jedoch, dass ihre materiellen Anliegen heute weitgehend umgesetzt sind. Ursprünglich hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion empfohlen, mit dem Hinweis, die Instrumente seien bereits in Vorbereitung. Diese Einschätzung hat sich bestätigt. Die Verwaltung zeigte auf, dass die Themen der Motion im Mantelerlass und in der revidierten Verordnung umfassend geregelt sind, teilweise sogar weitergehend als ursprünglich gefordert. Hinzu kommt, dass die Herausforderung heute nicht mehr im Gesetz liegt, sondern in der Umsetzung, d.[NB]h. in der Cybersicherheit, bei den Investitionen, bei den Rollen der Akteure sowie bei der koordinierten Netzplanung und der Interoperabilität der Systeme. Ein weiterer gesetzgeberischer Auftrag würde keine zusätzliche materielle Wirkung entfalten.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, die Motion abzulehnen - nicht weil das Anliegen der Motion falsch wäre, sondern weil ihre Forderungen regulatorisch bereits erfüllt sind. Aus Gründen der Effizienz und der Klarheit im Gesetzgebungsprozess ist es konsequent, diese Motion nun als erledigt zu betrachten.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.