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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-11

Wortprotokoll

Der Motionär fordert eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Grenzwertüberschreitungen in Oberflächengewässern sollen grossflächiger und über einen längeren Zeitraum auftreten müssen, bevor die Zulassung eines Pestizids überprüft wird. In seiner Stellungnahme vom 26.[NB]Februar 2025 hat sich der Bundesrat offen dafür gezeigt, die Gewässerschutzverordnung im Sinne der Motion anzupassen. Der Nationalrat hat die Motion im Mai deutlich angenommen.

Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen nun eine Anpassung des Motionstextes. Auch sie befürwortet die neue Grenze von 20 Prozent der untersuchten Gewässer, bei denen der Grenzwert überschritten sein muss. Im Unterschied zum Motionstext hält die Fassung Ihrer Kommission beim zweiten Punkt jedoch am geltenden Recht fest. Der Grenzwert gilt als wiederholt überschritten, wenn er in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird.

Bund und Kantone führen ein regelmässiges Monitoring der Oberflächengewässer durch. Diese Arbeit erweist sich als wertvoll und soll weitergeführt werden. Der Bundesrat will auch die gesetzlichen Grundlagen anpassen. Noch bis morgen läuft die Vernehmlassung zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes. Damit will der Bund die Zuströmbereiche beim Grundwasser besser erfassen und die Leistung der Abwasserreinigungsanlagen steigern. Parallel dazu ist eine Revision der Gewässerschutzverordnung in Vernehmlassung, mit der für sieben weitere schädliche Stoffe Grenzwerte eingeführt werden. Damit wird der Gewässerschutz weiter verstärkt.

Gleichzeitig will der Bundesrat die inländische Nahrungsmittelproduktion nicht schwächen. Im Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel stellt er fest, dass im Bereich der Kulturen Lücken entstanden sind, weil zahlreichen Wirkstoffen die Genehmigung entzogen wurde. Diese Lücken sind fast ausschliesslich auf den Nachvollzug von EU-Entscheiden oder auf Rückzüge der Firmen zurückzuführen. Pflanzenschutzmittel sind nötig, um zentrale Schädlinge in vielen Gemüsekulturen wie Raps und Zuckerrüben zu bekämpfen. Der Bundesrat will künftig den Schutz der Oberflächengewässer und den Schutz der inländischen Nahrungsmittelproduktion besser aufeinander abstimmen.

Ich möchte hier schon noch sagen, dass dem Bundesrat zwei Güter sehr wichtig sind. Für den Bundesrat ist klar, dass der Gewässerschutz ein wichtiges Gut ist und saubere Gewässer absolut im Zentrum stehen. Gleichzeitig ist ihm aber auch die einheimische Nahrungsmittelproduktion wichtig. Hier hat er eine Abwägung vorgenommen, und ich möchte das wirklich erklären.

Wir werden in Ihrem Auftrag in Zukunft die Zuströmbereiche festlegen. Das steht in der Vorlage zur Vernehmlassung; diese wird in Kürze beendet. Die Zuströmbereiche festzulegen, bedeutet, dass wir für etwa 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche - wir schätzen, dass die Zuströmbereiche dieser Fläche entsprechen - Bedingungen für die Bewirtschaftung auferlegen müssen, falls die Grenzwerte überschritten werden. Das ist eine klare Stärkung des Gewässerschutzes. Es wird seine Zeit brauchen, bis die Kantone die Zuströmbereiche festgelegt haben. Aber wir wollen das. Wir wollen, dass vor Ort reagiert wird und korrigiert wird, wenn die Gewässer verschmutzt werden. Das ist heute schon so.

Jetzt gibt es auf der anderen Seite die Motion Müller Leo. Sie verlangt nicht, dass dort, wo die Gewässer verschmutzt werden, nicht sofort reagiert werden muss - das ist mir ganz wichtig -, sondern sie hat einen Einfluss auf eine mögliche Überprüfung und allenfalls auf einen späteren Entzug der Bewilligung der Pflanzenschutzmittel. Mit der Motion Müller Leo wird ein allfälliger späterer Entzug verzögert; das ist richtig. Damit werden aber vor Ort bereits bestehende Verschmutzungen eines Gewässers nicht noch verschlimmert. Ein Entzug bedeutet, dass ein Pflanzenschutzmittel schweizweit nicht mehr eingesetzt werden kann. Hier bestehen für die Nahrungsmittelproduktion bereits massive Lücken. Die Frage ist, und das ist eine Güterabwägung, ob wir diese Lücken schliessen wollen oder ob wir die Nahrungsmittel letztlich importieren wollen, weil die Schweizer Bauern sie nicht mehr produzieren können. Sie können mit den landwirtschaftlichen Organisationen das Gespräch führen. Wir haben hier ein echtes Problem, weil die Schädlingsbekämpfung nicht mehr möglich ist.

Also sagt der Bundesrat: Wir wollen vor Ort eine Verstärkung des Schutzes, einerseits mit der Festlegung von Zuströmbereichen und andererseits mit der zusätzlichen Festlegung von Grenzwerten für sieben Stoffe, die nötig ist, um den Gewässerschutz zu verstärken.

Dann gibt es Stoffe wie Deltamethrin, bei denen wir auch Grenzwerte festlegen werden, aber nicht sofort, weil wir hier noch keine Alternative haben. Wir führen jetzt die Vernehmlassung durch, wir schauen diesen Punkt an. Wenn Sie nicht zufrieden sind, kann ich das nachvollziehen, aber wir schauen das jetzt in der Vernehmlassung an und schauen auch, ob es wirklich keine Alternativen gibt. Wir haben ein echtes [PAGE 195] Problem für unsere Kulturen, vergessen Sie das nicht. Also ist es doch richtig, dass wir sofort vor Ort reagieren, wenn Fehler bei einem Waschplatz passieren, dass wir Zuströmbereiche festlegen, damit es im Bereich der Gewässer nicht zu Verschmutzungen kommt, und dass wir Pflanzenschutzmittel - verzögert mit der Motion Müller Leo - gesamtschweizerisch nicht mehr zulassen, wenn bereits Probleme bestehen. Das ist die Strategie des Bundesrates. Es ist eine Abwägung, eine schwierige Güterabwägung. Ich bitte Sie deshalb, die Motion Müller Leo und dann auch die Motion Vara anzunehmen.

Herr Ständerat Jositsch, wir haben ganz bewusst Annahme der Motion Vara beantragt, um einen Aktionsplan festzulegen, und das nehmen wir sehr ernst. Wir haben eine Güterabwägung durchgeführt zwischen dem Interesse der Fischerei, des Naturschutzes mit den Zuströmbereichen, der Fische mit dem Aktionsplan und dem Interesse der Landwirtschaft mit der Festlegung, wann ein Pflanzenschutzmittel gesamtschweizerisch überprüft werden muss. Das wird keine so grosse Auswirkung haben und kann im einen oder anderen Fall der Landwirtschaft allenfalls helfen.

Es ist aus Sicht des Bundesrates ein Kompromiss, wenn Sie diese Motion, aber auch die Motion Vara annehmen.