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Banga Boris · Nationalrat · 2003-10-01

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Ich nenne sechs Argumente, damit Sie den beiden Minderheitsanträgen Strahm folgen können.

1. Der Auftrag wurde erst kürzlich bestätigt. Wir haben die Politik der Wohnraumförderung in den letzten fünf Jahren überprüft. Vor sechs Monaten haben Sie diesem Gesetz zugestimmt, und im Wissen um dieses Entlastungsprogramm haben Sie bereits damals den Kredit des Bundesrates von 496,4 Millionen auf 300 Millionen Franken reduziert.

2. Die Darlehen werden im Entlastungsprogramm 2003 wie Subventionen behandelt. Wir haben es gehört, es geht sage und schreibe um einen Betrag von zwischen 5 und 9 Millionen Franken im Jahr.

3. Das führt dann zu Ungleichbehandlungen. Die Mehrheit in diesem Saal hat 480 Millionen Franken zur Entlastung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bewilligt. Wenn man das mit den 5 bis 9 Millionen vergleicht, dann glaube ich, dass angesichts des hohen Mieterinnen- und Mieteranteils und der ausgewiesenen Bedürfnisse diese unausgewogene Behandlung zweier Politikbereiche nicht erträglich ist. Denn mit dem Steuerpaket werden die Wohnungs- und Hauseigentümer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen nicht oder nur wenig entlastet. Diese vor allem im ländlichen Bereich vertretenen Eigentümerinnen und Eigentümer sind eine wichtige Zielgruppe des Wohnraumförderungsgesetzes. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 werden ihre Erneuerungs- und Bauvorhaben nicht mehr unterstützt.

4. Die Ausgaben, wir haben es schon gehört, fallen anderswo an. Ich warne Sie vor den Reaktionen der Investoren, der Kantone und Gemeinden, die im Vertrauen auf die Bundespolitik vor einem halben Jahr Bundesengagement vorausgesetzt und nun Anschlussmassnahmen geplant haben oder noch planen.

5. Viele Haushalte sind auf günstige Mietwohnungen angewiesen. Jeder vierte Haushalt mit einem monatlichen Einkommen von unter 6000 Franken gibt mehr als 25 Prozent des Einkommens für die Miete aus. Sie wissen, unsere 220 000 ausgewiesenen Working Poor bedeuten ungefähr 505 000 Haushaltsmitglieder. Viele von ihnen sind betagte oder behinderte Menschen. Der Leerwohnungsbestand - das haben Sie gestern selber in der Presse sehen können - beträgt 0,91 Prozent, in den Kernstädten und Agglomerationen 0,34 Prozent. Es herrscht schlichtweg Wohnungsnot.

6. Schliesslich verletzen Sie hier die Verfassung. Die Artikel 41 und 108 der Bundesverfassung verpflichten zu einem [PAGE 1643] kontinuierlichen Wohnungsbau und zur Eigentumsförderung. Mit der Sistierung - das ist mein Schlusswort - besteht die Gefahr, dass ausgewiesene Fachleute das Bundesamt für Wohnungswesen verlassen und dann für die wichtigen Weichenstellungen im Mietrecht fehlen werden.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge Strahm anzunehmen.