Steinemann Barbara · Nationalrat · 2026-03-11
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-11
Wortprotokoll
Wir haben drei grosse Probleme im Zusammenhang mit dem Asylwesen und den daraus steigenden Belastungen der Sozialhilfe:
1.[NB]Ein immer höherer Anteil aller Sozialhilfebezüger ist dem Asylbereich zuzuordnen. Laut Bundesstatistik ist es mittlerweile jeder Zweite.
2.[NB]Seit Jahren, ja gar Jahrzehnten sind die Asylbewerber der prominentesten Nationalitäten konstant zu über 80 Prozent von der Sozialhilfe abhängig, von einem System, in das sie nie eingezahlt haben, während bloss eine Minderheit einer Erwerbsarbeit nachgeht.
3.[NB]Die Kosten laufen aus dem Ruder. Bundesbern lässt die Einwanderung in die Sozialsysteme zu, und die Gemeinden und die Kantone baden das aus. Entlastungen sind nicht in Sicht.
Die Institution Sozialhilfe wurde einst als Übergangslösung für die hiesige Bevölkerung geschaffen. Sie darf keine Dauerlösung sein. Bei vielen Zuwanderern aus dem Asylbereich ist sie jedoch genau das. Die Sozialhilfequote der Ukrainerinnen und Ukrainer liegt beispielsweise bei 83 Prozent, obwohl alle Hürden zur Erwerbsarbeit abgebaut sind. So viele beziehen also Sozialhilfe, und nur etwa 36 Prozent arbeiten. Der ganze Asylbereich weist eine Sozialhilfequote von sage und schreibe 88,3 Prozent auf. Der Anteil aller sozialhilfebeziehenden Personen an der ständigen Wohnbevölkerung liegt bei 2,9 Prozent.
Glauben Sie, das bessert sich, wenn sie nach fünf Jahren Aufenthalt hier einfach mit höheren Sozialleistungen bedacht [PAGE 329] werden, bloss weil sich ihr Aufenthaltsstatus formell geändert hat? Selbst Betroffene mit Status S, die keinen einzigen Tag gearbeitet haben, würden davon profitieren. Damit untergraben und erschweren wir die Bemühungen der Angestellten der Sozialverwaltung um Arbeitsmarktintegration, mit dem Ergebnis, dass die Statistiken noch schlechter ausfallen.
Personen mit vorläufiger Aufnahme haben eine höhere Erwerbsquote als anerkannte Flüchtlinge, die von meiner Motion ausdrücklich nicht betroffen sind. Dies dürfte mit den tieferen Fürsorgeleistungen zusammenhängen, weil es sich für sie eher lohnt, eine Arbeit anzunehmen - auch im Tieflohnbereich.
All das, was die Motion 25.3302 regeln will, gilt dann auch für ehemalige vorläufig Aufgenommene, die durch eine Härtefallregulierung eine B-Bewilligung erhalten haben, dann aber in die Sozialhilfe zurückfallen. Solchen Härtefallgesuchen hat der Bund allein in den Jahren 2021 bis 2024 in 19[NB]000 Fällen zugestimmt und den Aufenthaltsstatus umgewandelt. Bei insgesamt 43[NB]000 Personen sind das keine Einzelfälle mehr. Es betrifft ja nicht nur beim Status S mehrere zehntausend Drittstaatsangehörige, sondern auch die vorläufig Aufgenommenen. Vorläufig Aufgenommene sind immer noch einst abgewiesene Asylbewerber, die aus undurchsichtigen Gründen zu einem Bleiberecht gekommen sind und immer noch oder wieder von Fürsorge leben. Wir können sie einfach nicht mit unserer einheimischen Bevölkerung gleichstellen.
Es ist schwierig, die Leute abzulösen, wenn die Sozialhilfeleistungen zu hoch sind. Wir sprechen hier von schwierigen Fällen: von Analphabeten, von schulungewohnten Personen aus einer völlig anderen Welt als der, die sie hier in Europa vorfinden. Deswegen ist diese Schwelle bei den Sozialtarifen in der Praxis schon relevant.
Fazit: Wer einst als vorläufig Aufgenommener ein Bleiberecht erhalten hat oder mit dem Schutzstatus S bedacht wurde, soll, sofern er von den Geldern der Steuerzahler lebt, tiefere Sozialhilfeleistungen beziehen. [GZ]
Bitte nehmen Sie meine Motion an.