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Brüngger Severin · Ständerat · 2026-03-11

Brüngger Severin · Ständerat · Schaffhausen · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Die Motion Müller Leo 24.4589, "Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz", will den Bundesrat beauftragen, Artikel 48a Absatz 4 der Gewässerschutzverordnung so anzupassen, dass ein Grenzwert gemäss Artikel 9 Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes für Oberflächengewässer als wiederholt und verbreitet überschritten gilt, wenn der Grenzwert in[NB]mindestens[NB]20 Prozent aller untersuchten Gewässer überschritten wird und eine Verbreitung nach Buchstabe a mindestens in vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren gemessen wird.

Laut der geltenden Verordnung gilt dieser Grenzwert dann als wiederholt und verbreitet überschritten, wenn er innerhalb eines Jahres in mindestens drei Kantonen überschritten wird, wenn er in mindestens 10 Prozent aller untersuchten Gewässer überschritten wird und wenn eine Verbreitung nach den Buchstaben a und b mindestens in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren gemessen wird.

Der Motionär begründet sein Anliegen damit, die heutige Definition von "wiederholt und verbreitet" im Bereich Oberflächengewässer sei unklar und wenig risikobasiert. Zusammen mit einem engmaschigen Monitoring könne dies dazu führen, dass Pflanzenschutzmittel rasch in Zulassungsüberprüfungen gerieten. Dies könne die landwirtschaftliche Produktion belasten. Es bestünden bereits zahlreiche Lücken beim Schutz der Kulturpflanzen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Erstrat, der Nationalrat, hat die Motion mit 113 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, den Wortlaut der Motion wie folgt zu ändern: "in vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren" soll durch "in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren" ersetzt werden.

Die Kommissionsmehrheit erachtet Pflanzenschutzmittel als wesentlich für die inländische Nahrungsmittelproduktion und unterstützt deshalb im Grundsatz das Anliegen der Motion, die verhindern möchte, dass unverzichtbare Pflanzenschutzmittel aufgrund von Grenzwertüberschreitungen in Oberflächengewässern ihre Zulassung verlieren. Gleichzeitig misst sie dem bestehenden Gewässerschutz grosse Bedeutung bei und befürwortet ein sorgfältiges Abwägen zwischen Pflanzenschutz und Gewässerschutz. Die Kommissionsmehrheit kommt insbesondere zu folgenden Schlüssen: Das bisher geltende Kriterium der Anzahl Kantone wird als irreführend beurteilt, da dieses eine mögliche Verbreitung nicht zielführend definiert. Die Anhebung des Mindestprozentsatzes einer Überschreitung von aktuell 10 auf neu 20 Prozent der untersuchten Gewässer wird unterstützt; dies entspreche einer verbreiteten Grenzwertüberschreitung. Beim Zeitkriterium beantragt die Kommissionsmehrheit jedoch, dass eine Verbreitung nach Buchstabe a mindestens in zwei von fünf Jahren gemessen werden muss und nicht in vier von fünf Jahren. Damit sollen weiterhin frühzeitige Massnahmen für den Gewässerschutz geprüft und eingeleitet werden.

Die Minderheit beantragt dem Ständerat, die Motion abzulehnen.

Die Mehrheit beantragt, die Motion in geänderter Fassung anzunehmen.