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AB 371278

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Die Ausgangslage habe ich im letzten Geschäft geschildert, sie gilt auch für dieses Geschäft. Während bei der Motion der KVF-N, die wir vorhin in abgeänderter Form angenommen haben, der Zeithorizont bis 2028, höchstens 2030 reicht, behandelt diese Motion, die durch Ihre KVF auf den Weg gebracht wurde, die Zeit nach 2030.

Sie müssen wissen, dass wir aktuell Unterstützungen zugunsten des kombinierten Verkehrs gewähren. Diese Mittel wären degressiv abnehmend bzw. auslaufend. Wir sind in der Kommission der Auffassung, dass aufgrund der Tatsache, dass die Fortschritte, die notwendig sind, damit die Produktivität der Neat genügend ist, verzögert werden, diese Betriebsbeiträge entsprechend über das Jahr 2030 hinaus verlängert werden müssen. Die Fortschritte werden, wie gesagt, durch den nicht erfolgten Ausbau in Deutschland verzögert, aber auch durch die Baustellensituation, die noch andauern wird, und durch andere Effekte. Die Verlängerung der Gewährung der Betriebsbeiträge würde Investitions- und Planungssicherheit schaffen. Denn eines müssen Sie wissen: Verkehre, die einmal von der Bahn auf die Strasse zurückverlagert werden, gehen nicht mir nichts, dir nichts wieder zurück auf die Bahn. Das braucht langfristige Planungsmöglichkeiten für die entsprechenden Unternehmungen. Die Investitionen sind langfristig angelegt, in Lokomotiven, Wagen, Terminalanlagen, IT-Systeme und Instandhaltungskonzepte, die wiederum über viele Jahre amortisiert werden müssen.

Um diese Planungssicherheit zu gewährleisten, auch um die Produktivitätseffekte, die eben noch zu wenig eintreten, überbrücken zu können, bedarf es entsprechend einer Verlängerung dieser Förderbeiträge. Das beantragt Ihnen diese Kommissionsmotion, der in der Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt wurde.

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