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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-11

Wortprotokoll

Es gibt natürlich mehrere Möglichkeiten, diese Motion umzusetzen. Der Punkt ist - darauf möchte ich einfach hinweisen, obwohl ich Ihr Anliegen wirklich völlig verstehe -, dass die Staatsanwaltschaft vom ersten Moment an ihre Arbeit machen kann. Die Beweissicherung durch die Kantonspolizei ist den Aktivitäten der Staatsanwaltschaft nicht zwingend vorgelagert; das ist der Punkt. Sie kann vom ersten Moment an die Beweissicherung vornehmen und den entsprechenden Antrag vorbereiten. Wenn Sie der Polizei mehr Zeit, mehr als 24 Stunden, geben, bevor sie zur Staatsanwaltschaft geht, dann bleibt im Fenster von 48 Stunden, das beide gemeinsam haben, anschliessend einfach umso weniger Zeit. Damit schaffen Sie keinen zusätzlichen Nutzen. Dieser Hinweis ist mir wichtig.