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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-01

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Die kollektiven Leistungen der IV machen stabil 18 Prozent der Gesamtausgaben der IV aus. Das bedeutet, dass die kollektiven Beiträge der IV in den letzten Jahren zwangsläufig stark gewachsen sind. Der Bereich Wohnheime und Werkstätten wächst jährlich um 8 Prozent. Schuld daran - nicht alleine, aber mitschuldig - ist eine zum Teil wenig effiziente Bewirtschaftung in den einzelnen Institutionen. Der Bundesanteil an diesen kollektiven Leistungen beträgt 37,5 Prozent, das ist also ein erheblicher Anteil. Damit ist klar vorgegeben, dass es am Bund liegt, die Kostenexplosion bei den kollektiven Leistungen einzudämmen und dort anzusetzen.

Vorgesehen ist im Entlastungsprogramm 2003 jetzt eine Halbierung der Kostensteigerung. Die Kosten steigen weiter, aber nur um die Hälfte, nämlich um 4,3 statt um 8 Prozent. Durch die Schaffung eines neuen Beitragssystems sollen die Einsparungen durch Effizienzsteigerungen möglich sein. Zu Qualitätseinbussen sollte es an sich nicht kommen; es liegt letztlich dann an den Institutionen, die Reformen anzupacken.

Wir haben nun zwei Minderheitsanträge und einen Einzelantrag Polla vorliegen. Die Minderheit Robbiani möchte die Kürzungen halbieren. Hier wird vor allem auch auf die Situation der Kantone und der Direktbetroffenen aufmerksam gemacht. Die Kommissionsmehrheit ist dieser Argumentation aus folgenden Gründen nicht gefolgt:

1. Die Integrationsmassnahmen wie Umschulungen, Stützkurse u. a., die auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben vorbereiten, werden nicht gekürzt. Diese Massnahme wird somit nicht zu mehr Sozialhilfeempfängern oder IV-Rentnern führen.

2. Der Bund bezahlt nur Beiträge in der Höhe von unter 50 Prozent des Aufwandes. Damit kann er die Institutionsleitungen bei der Bewirtschaftung nur schwer beeinflussen. Er kann nur über eine Reduktion der Erhöhung der Beitragszahlungen zu mehr Effizienz anregen.

3. Das Kostenwachstum gemäss Antrag der Minderheit Robbiani beträgt immer noch 6 Prozent pro Jahr. Das aber können wir uns im jetzigen Umfeld nicht leisten. Die Kommission hat deshalb diesen Antrag mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Der Eventualantrag der Minderheit Goll für den Fall, dass der Antrag der Minderheit Robbiani abgelehnt wird, setzt woanders an, nämlich beim Invalidenversicherungsgesetz. Die Unterscheidung besteht primär darin, dass der Minderheitsantrag Goll als Referenzjahr für die Festlegung der Obergrenze der Kostensteigerung das Jahr 2002 vorschlägt, der Bundesrat aber gemäss Verordnung das Jahr 2000. Finanziell handelt es sich um einen ganz erheblichen Unterschied:

1. Die Kostenbasis 2002, die da verankert werden soll, ist zahlenmässig noch gar nicht bekannt, was mit der vergangenheitsbezogenen Abrechnung zusammenhängt. Die Gesuche sind erst eingegangen, und Rekurse sind noch möglich. Mit anderen Worten: Bis Ende 2003 ist die Kostenbasis 2002 gar nicht bekannt. Der Antrag der Minderheit Goll ist somit zum Vornherein nicht umsetzbar.

2. Der Antrag würde finanziell bedeuten, dass die Sparmassnahmen erst ab dem Jahr 2005, d. h. mit zwei Jahren Verspätung, greifen würden. Das Sparziel würde somit verfehlt.

Die Kommission lehnt aus diesen Gründen auch den Minderheitsantrag Goll mit 16 zu 9 Stimmen ab.

Noch kurz zu diesem Eventualantrag der Minderheit Goll: Er möchte an sich eine Umschichtung der Einsparungen; es bleibt im Total dasselbe. Den Antrag lehne ich zumindest meinerseits ab - in der Kommission hat er nicht vorgelegen -, weil er auf den ersten Blick wohl als harmlos erscheint, da er total dieselbe Kostenersparnis bringt, die Umschichtung der finanziellen Mittel aber sowohl die rasche Umsetzung der Sparmassnahmen als auch die eigentlichen Ziele des neuen Beitragssystems infrage stellt. Auch dieser Antrag ist gut gemeint, aber er ist meines Erachtens falsch und nur schlecht umsetzbar.