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Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2026-03-12

Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-12

Wortprotokoll

Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) ist als Beitrag der Landwirtschaft und der Veterinärmedizin zur Verringerung von Antibiotikaresistenzen und deren Übertragung auf den Menschen eingeführt worden. Seit 2019 müssen Tierärzte Behandlungen melden, um den Einsatz kritischer Antibiotika zu reduzieren und Resistenzen zu bekämpfen. Die Ausdehnung dieser Datenbank und damit der Meldepflichten auf andere Gruppen von Wirkstoffen als Antibiotika, bei denen Resistenzen auftreten, trägt nicht zur Zielerreichung des Informationssystems bei.

Resistenzen gegen antiparasitäre Wirkstoffe sind bei Kleinwiederkäuern, insbesondere bei Schafen und Ziegen, seit längerer Zeit bekannt. Diesen Resistenzen müssen die Tierhalter zusammen mit den Bestandestierärzten und dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer mit angepassten Strategien begegnen. Auf die Gesundheit des Menschen haben diese Resistenzen keinen Einfluss.

Jetzt will die Kommission im Heilmittelgesetz vorsehen, dass das IS ABV bzw. die Meldepflicht auf andere antimikrobielle Wirkstoffe als Antibiotika ausgeweitet wird; konkret soll sie auf Arzneimittel mit antiparasitären Wirkstoffen ausgedehnt werden. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte lehnte die Ausweitung auf antiparasitäre und antimikrobielle Wirkstoffe schon in der Vernehmlassung ab. Die heutige Erfassung im IS ABV durch Tierärzte soll allein für antibakterielle Mittel wie Antibiotika gelten und nicht dazu führen, dass für jede Wurmkur und jedes Mittel gegen Milbenbefall zusätzliche Meldungen erforderlich werden. Diese zusätzliche Bürokratie hat schlicht keinen Mehrwert. Viele Antiparasitika werden über ausländische Websites verkauft, und mehrere Unternehmen haben Produkte als Pflegeprodukte oder unter den Swissmedic-Abgabekategorien E und D auf den Markt gebracht; diese werden dann ja nirgends erfasst. Eine solch ungleiche Erfassung führt zu keinen zuverlässigen Datengrundlagen und ist nicht verwertbar. Daher ist auf diese bürokratische Ausweitung durch weitere Meldungen zu verzichten. Die administrative Belastung von Tierhaltern und Tierärzten darf nicht noch weiter erhöht werden, insbesondere wenn daraus kein Nutzen generiert werden kann.

Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie meine Minderheit bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben hbis und hter sowie bei Artikel 64h unterstützen.

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