Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-03-12
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen meine drei Minderheitsanträge zu diesem Geschäft vorstellen.
Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 26b Absatz 1 und den Einsatz von Systemen zur Berechnung der Dosierung von Medikamenten. In der Vernehmlassungsvorlage war diese Pflicht noch für alle Medikamente vorgesehen. Das wurde geändert, und jetzt sollen diese Systeme nur noch beim Einsatz von Medikamenten ausserhalb der Zulassung, also beim Off-Label Use, eingesetzt werden müssen. Aus medizinischer Sicht gibt es aber keinen Grund, die Pflicht nicht auf alle Arzneimittel auszudehnen. Die Technologie ist da, sie funktioniert, sie rettet Leben, also sollten wir sie auch nutzen. Wichtig zu verstehen ist, dass nur das Einholen einer Dosierungsempfehlung durch ein solches System verpflichtend sein soll. Es gibt hingegen keine Pflicht, der Empfehlung zu folgen. Die Systeme ersetzen die Entscheide von Gesundheitsfachpersonen nicht; sie sind ein zusätzliches, aber starkes Hilfsmittel für sie. Ich bitte Sie, diesen Antrag der Minderheit Hässig Patrick zu unterstützen.
Auch mein zweiter Minderheitsantrag betrifft die Systeme zur Dosierungsberechnung. Der Bundesrat möchte dort eine grundsätzliche Ausnahme bei Notfällen. Das heisst, in Notfällen müssten diese Systeme nicht zwingend konsultiert werden. Eine solche generelle Ausnahme ist aus unserer Sicht aber der falsche Weg. Diese Systeme sollten in Notfällen erst recht eingesetzt werden, denn dann ist der Druck am stärksten, und deshalb steigt auch die Fehleranfälligkeit. Einzig wenn ein Einsatz solcher Systeme in Notfällen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, soll davon abgesehen werden können. Die Präzisierung "aus medizinischen Gründen" ist daher sehr entscheidend. Ich bitte Sie, im Sinne der Patientensicherheit diesem Antrag der Minderheit Hässig Patrick zuzustimmen.
Schliesslich noch zu meinem dritten Minderheitsantrag: Seit 2018 finanziert das BAG eine nationale Datenbank mit Dosierungsempfehlungen eines unabhängigen nationalen Expertengremiums für den Einsatz von Medikamenten bei Kindern. Für Kinder gibt es oft keine zugelassenen Indikationen. Deshalb werden Medikamente bei Kindern häufig off-label eingesetzt. Was heisst das in der Praxis? Damit dieser Off-Label-Einsatz sicher verläuft, sind die Kinderärztinnen und Kinderärzte auf die wichtigen Informationen aus dieser Datenbank angewiesen. Doch das BAG hat die Finanzierung dieser Datenbank auf Ende 2025 aus Spargründen eingestellt. Wenn Sie meinem Antrag folgen, muss der Bundesrat die Datenbank in der fachlich erforderlichen Qualität weiterführen.
Ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge zu unterstützen und damit die Sicherheit des Einsatzes von Arzneimitteln in der Schweiz, insbesondere bei Kindern.