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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-03-12

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-12

Wortprotokoll

Wie es der Titel sagt, verfolgt die Motion das Ziel, dass die Löhne in der Bundesverwaltung marktgerechter erfolgen. Sie nennt hierfür zwei Massnahmen:

1.[NB]Bei der Festlegung der Löhne muss neben der Qualifikation und der Erfahrung einer Person ihrem Marktlohn, dem Opportunitätslohn bei einer Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber, besser Rechnung getragen werden. Das ist die erste geforderte Massnahme.

2.[NB]Die Löhne in der Bundesverwaltung sollen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne der gesamtschweizerischen Privatwirtschaft.

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Motion am 17.[NB]Februar dieses Jahres vorberaten und ihr mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wir sind Zweitrat. Der Nationalrat hat der Motion mit 123 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Ihre Kommission hat die Motion zusammen mit dem Bericht "Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor" zu den gleichlautenden Postulaten Bauer 23.3087 und Nantermod 23.3070, "Öffentlicher und privater Arbeitsmarkt. Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors", beraten. Dabei sind die Ergebnisse der Vergleichsstudie von Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) präsentiert worden.

Die Analyse von PwC kommt zum Schluss, dass die Gesamtvergütung der überwiegenden Mehrheit der Funktionen in der Bundesverwaltung auf einem ähnlichen Niveau ist wie jene der Vergleichsgruppe aus der Privatwirtschaft. Signifikante Abweichungen gibt es bei den Topkader-Funktionen; das sind Führungsfunktionen der zweiten oder dritten Hierarchie-Ebene oder vereinzelte spezifische Fachkräfte. Hier sind die Löhne der Personen in der Bundesverwaltung eher tiefer als in der Privatwirtschaft. Das hat primär mit den variablen Lohnanteilen wie Boni in der Privatwirtschaft zu tun, die es so in dieser Form in der Bundesverwaltung nicht gibt. Die Abweichungen auf den tieferen Hierarchiestufen sind eher positiv; das heisst, sehr gut qualifizierte Personen verdienen im Vergleich zur Privatwirtschaft eher etwas weniger, tief qualifizierte eher etwas mehr.

Die Studie kam zum Schluss, dass die Anstellungsbedingungen grundsätzlich plausibel und nachvollziehbar sind, dass es aber im Falle von Sparmassnahmen, wie das ja aktuell der Fall ist, durchaus Spielräume gebe. Demzufolge wurde eine Reihe von Massnahmen eingeleitet. Beispielsweise waren das Anpassungen in der Ferienregelung, Kürzungen bei der beruflichen Vorsorge oder Kürzungen von Treueprämien und Leistungsprämien. Zudem hat der Bundesrat eine Anpassung des Lohnsystems beschlossen. Diese erfolgte grundsätzlich basierend auf den Arbeiten zum Postulat 19.3974 der Finanzkommission des Nationalrates, [PAGE 217] "Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung". Neu soll die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung anhand einer vorgegebenen und marktkonformen Lohnkurve verlaufen. Ein wesentliches Element ist, dass die Mitarbeitenden vorher fast automatisch das Lohnmaximum erreicht haben; dies soll nicht mehr fast automatisch der Fall sein, sondern primär eben bei ausserordentlichen Leistungen.

Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates ausführlich und durchaus auch kritisch diskutiert und einen Vergleich mit anderen Berichten angestellt. Sie hat auch die verschiedenen Massnahmen diskutiert und sie grundsätzlich begrüsst. Sie hat der Motion aber trotzdem mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Sie will damit primär die Unterstützung der eingeleiteten Massnahmen zum Ausdruck bringen.