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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-03-12

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-03-12

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion ist im Grossen und Ganzen mit der vorliegenden Revision des Heilmittelgesetzes einverstanden. Die Teilrevision hat zum Ziel, die Qualität der Versorgung und die Sicherheit der Medikation zu verbessern, indem Arzneimittel für neuartige Therapien im Heilmittelgesetz spezifisch und umfassend reguliert werden, die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben und [PAGE 383] die Regulierung der Tierarzneimittel an diejenige der Europäischen Union angepasst wird. Mehrere vom Parlament bereits verabschiedete Motionen werden mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt, und zwar im Bereich der E-Rezepte und der elektronischen Medikationspläne.

Das tönt fürs Erste alles supergut; aber wir als Schweiz haben viel aufzuholen, wir sind ziemlich weit hinten in den Statistiken, was die E-Gesundheit anbelangt. Auch bezüglich des elektronischen Patientendossiers haben wir viele, viele wertvolle Jahre verloren. Wichtig sind den Grünen die ganze E-Gesundheit - hier jetzt das E-Rezept und der elektronische Medikationsplan - und die Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie.

Die Grüne Fraktion lehnt die Minderheiten Thalmann-Bieri bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben hbis und hter sowie bei Artikel 64h ab.

Zur Minderheit Weichelt bei Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c: Der Antrag der Mehrheit ist hier abzulehnen. Bereits heute erlauben es die rechtlichen Grundlagen, eine befristete Zulassung im Einzelfall zu verlängern. Somit ist das Hauptanliegen bereits umgesetzt. Mit der von der Mehrheit beantragten Ergänzung würde die befristete Zulassung aber ausgeweitet und auch für Erstzulassungen gelten. Das heisst, wenn zum ersten Mal ein Gesuch für eine befristete Bewilligung eingereicht würde - also nicht bei einer Verlängerung -, müsste man auf den Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs abstellen, auch wenn kurz nach oder während der Überprüfung der Voraussetzung ein alternativ anwendbares Arzneimittel in einem ordentlichen Verfahren zugelassen würde. Es ist aus Sicht der Patientensicherheit nicht zu rechtfertigen, dass man ein noch nicht zu Ende entwickeltes und getestetes Arzneimittel befristet zulassen soll, wenn es bereits eine Alternative gibt.

Bei Artikel 9c unterstützt die Grüne Fraktion die Minderheit Wyss. Die Minderheit de Courten bei Artikel 26a lehnen wir ab. Die Minderheiten Hässig Patrick bei Artikel 26b und bei Artikel 67a unterstützen wir.