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AB 371717

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-12

Wortprotokoll

Geschätzte Anwesende, die Sie jetzt nicht gerade den Saal verlassen, sondern sich entscheiden, hier drinnen zu bleiben, ich würde Ihnen gerne etwas erzählen, und ich würde mich dabei gerne auch selbst noch hören.

Gut, ich beginne: Für schwangere und stillende Frauen existiert nur eine begrenzte Anzahl von Arzneimitteln, die speziell für diese Gruppen wissenschaftlich untersucht und zugelassen wurden. Aus diesem Grund werden Medikamente in der Praxis häufig ausserhalb der offiziellen Zulassung angewendet. Fachgesellschaften sehen deshalb einen Bedarf für den Aufbau einer nationalen Datenbank. Auch klinische Entscheidungsunterstützungssysteme könnten und können einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Patientinnensicherheit leisten.

Der Schutz von schwangeren und stillenden Frauen vor vermeidbaren Risiken im Zusammenhang mit Medikamenten erfordert jedoch einen anderen Ansatz als in der Pädiatrie. Wir haben vorhin unter anderem über Swiss-Ped-Dose und die Dosierung gesprochen. In der Kinderheilkunde hängt die Arzneimittelsicherheit in erster Linie von einer präzisen Dosierung ab, die an Alter und Körpergewicht angepasst ist. Während Schwangerschaft und Stillzeit besteht die zentrale Herausforderung darin, das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Medikaments unter Bedingungen begrenzter wissenschaftlicher Evidenz sorgfältig abzuwägen. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich möglicher Schäden für das ungeborene oder gestillte Kind werden schwangere und stillende Frauen daher häufig eher unzureichend behandelt. Aufgrund der dünnen Datenlage bei evidenzbasierten Informationen für den Arzneimitteleinsatz bei Schwangeren und Stillenden sowie der Tatsache, dass heute ein System in der Gynäkologie, anders als in der Pädiatrie, noch kein gebräuchliches Instrument ist, erscheint eine Pflicht, für diese Bevölkerungsgruppe ein solches zu nutzen, jedoch verfrüht. Ich bin beim vorherigen Traktandum auch kurz darauf eingegangen.

Mit der HMG-Revision 3a haben Sie vorhin die Formulierung ausgeweitet. Das heisst, Sie haben es dem Bundesrat grundsätzlich freigestellt, diese Nutzung zu ergänzen. Damit aber solche Systeme genutzt werden können, ist es essenziell, dass sie auch weiterentwickelt werden. Genau darauf zielt dieses Postulat ab. Es geht also in diesem Postulat um die Frage, wie die Situation für Stillende und Schwangere verbessert werden kann.

Das BAG begann 2021, ein Grobkonzept für ein nationales Verzeichnis zu erarbeiten. Das Projekt wurde dann aus Ressourcenmangel und wegen fehlender Einigung der Stakeholder eingestellt. Danach gab es weitere Bemühungen, dort Fortschritte zu erzielen. Dieses Postulat möchte nun den Bemühungen, die innerhalb, aber auch ausserhalb des BAG - mit der Gesundheitsförderung Schweiz und anderen Akteuren - stattfinden, Rückenwind geben, damit sich die Situation für Schwangere und Stillende verbessert.

Mit 17 zu 8 Stimmen bittet Sie die Kommission deshalb - auch im Zusammenhang mit der HMG-Revision 3a -, dieses Kommissionspostulat anzunehmen.

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