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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16

Wortprotokoll

Gemäss der Weiterbildungsordnung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung ist es zulässig, die schriftlichen Facharztprüfungen ausschliesslich in englischer Sprache durchzuführen. Die Prüfungen sind so ausgestaltet, dass sie lediglich ein passives Leseverständnis voraussetzen. Zudem sind angehende Fachärztinnen und Fachärzte bereits aus ihrem Studium mit englischsprachiger Fachliteratur vertraut. Die Durchfallquoten werden vom Bund nicht erfasst und vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung auch nicht publiziert. Ein direkter Vergleich mit dem Ausland ist deshalb nicht möglich. Zu den Inhalten der Facharztprüfungen im Ausland kann sich der Bundesrat nicht äussern.

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