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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-16

Wortprotokoll

Sämtliche Rückerstattungen der Mineralölsteuer stützen sich auf Artikel 18 MinöStG. Im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes hat das Parlament am 15.[NB]März 2024 beschlossen, die Rückerstattung an die konzessionierten Transportunternehmen in zwei Schritten aufzuheben. Seit dem 1.[NB]Januar 2026 entfällt die Rückerstattung im Ortsverkehr. Diejenige ausserhalb des Ortsverkehrs entfällt ab dem 1.[NB]Januar 2030. Ausgenommen davon ist die konzessionierte Schifffahrt.

Im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 für den Bundeshaushalt haben der Nationalrat und der Ständerat beschlossen, die zweite Stufe der Aufhebung auf 2027 vorzuziehen. Damit würde die Rückerstattung an die konzessionierten Transportunternehmen mit Ausnahme der Schifffahrt bereits ab dem 1.[NB]Januar 2027 vollständig entfallen. Die Schlussabstimmung der Räte darüber steht noch aus.