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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-16

Wortprotokoll

Die Bundesverwaltung verfügt über keine bundesweite Statistik zum mobilen Arbeiten, zu dem auch Homeoffice gehört. In der vorletzten Vollbefragung der Mitarbeitenden im Jahr 2023 wurde das Thema jedoch abgefragt. Die Rücklaufquote betrug 70 Prozent. Von diesen 70 Prozent der Mitarbeitenden gaben 83 Prozent an, grundsätzlich mobil arbeiten zu können. 74 Prozent der Antwortenden gaben an, davon effektiv auch Gebrauch zu machen.

Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, kann aufgrund der Aufgaben der jeweiligen Verwaltungseinheiten sehr unterschiedlich sein. So unterscheidet sich zum Beispiel der Sicherheitsbereich vom klassischen Verwaltungsbereich. Gesicherte Zahlen gibt es dazu aber nicht. Einen groben Hinweis geben Daten aus der bereits erwähnten Personalbefragung 2023. Auf die Frage "Können Sie mobil arbeiten?" sagten 17 Prozent der Antwortenden, dass Homeoffice aufgrund ihrer Arbeitsaufgaben nicht möglich sei.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in Artikel 64a der Bundespersonalverordnung, der sich auf Artikel 17a des Bundespersonalgesetzes stützt. Der Entscheid über das Arbeiten im Homeoffice sowie dessen Ausgestaltung liegt, gestützt auf das Weisungsrecht, beim Arbeitgeber. Da die betrieblichen Voraussetzungen in den einzelnen Verwaltungseinheiten sehr unterschiedlich sind, wäre eine detaillierte bundesweite Regelung von Homeoffice nicht zielführend.