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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-16

Wortprotokoll

Artikel 76e Absatz 1 BPR schreibt vor, dass die Kontrolle über die Korrektheit der Angaben und Dokumente lediglich stichprobenweise erfolgt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist die zuständige Kontrollbehörde. Sie nimmt ihre Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig wahr. Sie wählt die Akteure, die sie prüft, risikoorientiert aus. Sie veröffentlicht die Namen der geprüften Akteure auf ihrer Website. [PAGE 413]