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Caroni Andrea · Ständerat · 2026-03-16

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat Ihre Kommission einen Vorschlag aus der Vernehmlassung wieder aufgenommen, mit dem Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung am Bundesgericht. An sich regelt Artikel 23 des Gesetzes heute schon, dass man Änderungen in der Rechtsprechung oder neue Präjudizien nur in Koordination mit den betroffenen Abteilungen vornehmen darf. In der Praxis funktioniert das aber nur, wenn die Mehrheit des involvierten Spruchkörpers ihre Bringschuld erfüllt, und zwar gegen ihre eigenen Interessen. Die anderen Beteiligten haben keine Möglichkeit, einen Entscheid an eine Abteilungsversammlung zu ziehen. Mit dem Antrag Ihrer Kommission soll nun eine qualifizierte Minderheit von zwei Richtern neu ein Koordinationsverfahren verlangen können. Damit gibt es immerhin in diesen Fällen ein solches Verfahren. Weiterhin keines gibt es, wenn sich der Spruchkörper stark einig ist. Andere Abteilungen können sich dann weiterhin nicht einschalten.

Das Bundesgericht hat diesen Vorschlag in der Vernehmlassung abgelehnt. Es befürchtet Mehraufwand, den übermässigen Gebrauch durch unterlegene Richter und eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips. Die ersten zwei Punkte haben Ihre Kommission nicht überzeugt. Die Sorge um den dritten, also um das Öffentlichkeitsprinzip, nahmen wir ernst und überlegten uns verschiedene Meccanos. Am Ende aber ist es am Bundesgericht und seinem Reglement, den richtigen Meccano zu finden. Es muss nicht zwingend so laufen, wie das Bundesgericht das in seiner Antwort in der Vernehmlassung skizziert hat, nämlich, dass eine unterliegende Minderheit erst nach der öffentlichen Beratung quasi eine Challenge einfordert, quasi den VAR einberuft. Das wäre etwas spät. Es wäre umgekehrt nämlich auch denkbar, dass eine sich anbahnende Minderheit bereits als Vorfrage verlangt, die Abteilungen einzuberufen, das Gericht einen koordinierten Entscheid vorbereitet und man dann im Lichte dessen die öffentliche Beratung abhält.