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preparatory:AB 371811

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Dies ist nun die erste von zwei Massnahmen aus der ursprünglichen Vorlage von 2018, die nicht rein technischer Natur ist, sondern das Bundesgericht zusätzlich spürbar entlasten soll. Neu sollen Bussen bis höchstens 500 Franken nicht mehr der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen. Wie der Herr Bundesrat ausgeführt hat, lag der Antrag damals sogar bei 5000 Franken. Später lag der Kompromiss bei 500 Franken, was wir nun wieder aufnehmen.

Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist nicht einzusehen, weshalb Bussen von vielleicht 50, 100 oder höchstens 500 Franken, die bereits von zwei kantonalen Gerichten mit voller Kognition überprüft worden sind, noch bis an das höchste Gericht weitergezogen werden müssen, umso mehr, als daraus keine weiteren Nachteile wie etwa ein Strafregistereintrag resultieren. Das genaue Zahlengerüst ist allerdings unklar. Der Berichterstatter für die letzte Reform erwähnte für das Jahr 2018 ungefähr 80 Bussenverfahren unter 500 Franken. Gemäss Bundesgericht handelt es sich dabei fast immer um Ordnungsbussen. [GZ]

Ich bitte Sie, dieser Änderung zuzustimmen.

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