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Regazzi Fabio · Ständerat · 2026-03-16

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-16

Wortprotokoll

Le Conseil fédéral propose des procédures d'assainissement pour les personnes surendettées, qui auront la possibilité d'assainir leur situation financière et de prendre un nouveau départ. Le Conseil fédéral nous dit que ces deux nouvelles procédures d'assainissement des dettes des personnes physiques auront des effets positifs sur la santé des personnes concernées et sur l'économie tout entière.

Zu dieser Entschuldungsvorlage haben viele Wirtschaftsverbände, darunter auch der Schweizerische Gewerbeverband, den ich präsidiere, bereits in der Vernehmlassungsphase eine kritische Haltung eingenommen. Ein generelles Restschuldbefreiungsverfahren ohne Mindestquote hat er damals abgelehnt. Damit würden falsche Anreize gesetzt, wie der Minderheitssprecher schon erwähnt hat. An dieser Haltung hat sich im Grundsatz nichts geändert. Die Vorlage des Bundesrates verfolgt letztlich ein sozialpolitisches Anliegen zulasten der sogenannten Drittklassgläubiger. Im gleichen Zug soll der Staat auch noch bevorzugt werden, weil die Steuerforderungen und die Verfahrenskosten vorab aus dem Abschöpfungsbetrag beglichen werden. Im bisherigen SchKG hatten wir zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen eine mehr oder weniger ausgeglichene Situation. Der Entwurf des Bundesrates ist eine Vorlage zuungunsten der Gläubiger, vor allem der Drittklassgläubiger.

Der Schlussbericht "RFA: Sanierungsverfahren für natürliche Personen" der Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG zeigt anschaulich, dass mit nur sehr wenigen vereinfachten Nachlassverfahren zu rechnen ist und beim Sanierungskonkurs nur der Staat und die Schuldner profitieren. Die[NB]Drittklassgläubiger gehen leer aus, sollten aber gemäss Bundesrat die Verfahrenskosten mittragen. Ich zitiere aus Seite IX des Berichtes: "Das Sanierungsverfahren weist gemäss unseren Schätzungen insgesamt eine positive Kosten-Nutzen-Bilanz auf. Haupttreiber dafür sind die sinkenden Sozialausgaben und erhöhten Steuereinnahmen, die wir aufseiten des Staates bzw. der Steuerzahlenden erwarten." Hier stelle ich mir schon die Frage, ob das sein kann: Personen, die ver- oder überschuldet sind, werden zulasten der Wirtschaft saniert.

Zwar hat der Nationalrat in der Wintersession 2025 an der bundesrätlichen Vorlage einige Korrekturen im Sinne der Wirtschaft vorgenommen, doch gehen diese viel zu wenig weit. Bei einem Eintreten durch den Ständerat bedarf es daher grundlegender Verbesserungen an der Vorlage, um auch nur ansatzweise einen gewissen Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern herzustellen. So, wie die Vorlage jetzt daherkommt, ist aus meiner Sicht ein[NB]Nichteintreten die einzig konsequente Haltung. Ich unterstütze deshalb den Minderheitsantrag Schwander auf Nichteintreten auf die ganze Vorlage. Im Falle eines Eintretens auf die Vorlage unterstütze ich den Minderheitsantrag Schwander auf Streichung der Bestimmungen zum Sanierungskonkurs; das ist der 12.[NB]Titel.

Sollte der Rat beide Minderheitsanträge ablehnen, müssen an der Vorlage in zentralen Bereichen grundlegende Verbesserungen erzielt werden. Ich führe sie kurz auf, damit ich später nicht in die Detailberatung eingreifen muss.

Die Zulassungsbedingungen für das Sanierungskonkursverfahren müssen enger definiert werden. Nur Personen, die aus Gründen, die sie nicht selbst zu verantworten haben, in diese wirtschaftliche Situation geraten sind, sollen das Verfahren in Anspruch nehmen können. Die Abschöpfungsdauer muss von drei auf sechs Jahre erhöht werden, damit die Drittklassgläubiger nicht leer ausgehen. Eine Abschöpfungsdauer von drei Jahren ist nicht ein Kompromiss, sondern nichts anderes als eine Enteignung der Drittklassgläubiger. Aus den Berichten zur Vorlage ergibt sich klar, dass in den ersten drei Jahren nach einer Konkurseröffnung kaum ein abschöpfbarer Betrag resultiert.

Das Sanierungskonkursverfahren muss kostenlos sein, um eine zusätzliche Benachteiligung der Drittklassgläubiger zu verhindern. Es kann doch nicht sein, dass die Drittklassgläubiger durch das Sanierungskonkursverfahren ihr Geld verlieren und auch noch die Verfahrenskosten übernehmen müssen.

Schliesslich müssen die vom Nationalrat beschlossenen Verbesserungen der Vorlage beibehalten werden. Das betrifft insbesondere den Umstand, dass das Sanierungskonkursverfahren grundsätzlich nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann. Zudem soll ein ausserordentlicher Vermögensanfall nach Abschluss des Sanierungskonkursverfahrens ohne Befristung oder zumindest, wie von unserer Kommission für Rechtsfragen beschlossen, während zwanzig Jahren nur den Gläubigern zugutekommen.

Es geht hier also darum, die genannten Punkte zu korrigieren, weshalb ich grundsätzlich die Minderheitsanträge Schwander unterstützen werde.