Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-16
Wortprotokoll
Diese Revision ist zwar eine kleine Revision, aber ich danke dem Rat trotzdem dafür, dass er die Änderung in Artikel 23 des Bundesgerichtsgesetzes angenommen hat; diese Änderung ist nicht ganz ohne.
Nun zur Minderheit, die ich hier vertrete: Ich habe sie von Kollege Fässler übernommen, wahrscheinlich wird er auch noch etwas dazu sagen. Hier geht es eigentlich um einen Eingriff, den Sie in die Organisationsautonomie der Kantone vornehmen würden. Es steht dem Ständerat schlecht an, den Kantonen vorgreifen und sie quasi dazu zwingen zu wollen, ihre eigene Gerichtsordnung zu revidieren. Als Vertreter eines jener Kantone, die noch immer vorsehen, dass Beschwerden gegen kommunale Erlasse direkt bei Bundesgericht erhoben werden können, beantrage ich Ihnen hier, der Minderheit zu folgen und es den Kantonen zu überlassen, die entsprechenden Instanzen einzuführen, um das Bundesgericht zu entlasten.
Ich glaube, dass dies der staatspolitisch richtige Weg ist - anders, als wenn der Ständerat als Kammer der Kantone eine doch wesentliche Minderheit der Kantone aufgrund einer Änderung im Bundesgerichtsgesetz, welche ja nicht diese Stossrichtung verfolgt, quasi dazu zwingt, ihre Gerichtsorganisation zu ändern. Zudem wäre die Entlastung des Bundesgerichtes völlig unbedeutend. Ich glaube nicht, dass man hier wirklich das Argument anführen kann, wonach das Bundesgericht aufgrund einer solchen Organisationsänderung in den Kantonen effektiv entlastet würde. Denn mit grösster Wahrscheinlichkeit werden solch abstrakte Normenkontrollen von kommunalen Erlassen, wenn sie denn angefochten werden, nicht nur bis vor Kantonsgericht angefochten, sondern dann effektiv auch bis zur letzten Instanz.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.