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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-16

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-16

Wortprotokoll

Die Formulierung gemäss Entwurf des Bundesrates und Beschluss des Nationalrates soll gewährleisten, dass es nur in klaren Fällen zu einer gerichtlichen Überprüfung der Bemühungen des Schuldners während des Verfahrens kommt. Diese Formulierung wurde mit Expertinnen und Experten ausgearbeitet und wurde auch in der Vernehmlassung verlangt. An die Bemühungen der Schuldnerinnen und Schuldner zur Erzielung von Erträgen und Einkünften sollten keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Es sind letztlich die zuständigen Behörden, die mit diesen Personen diesen Prozess durchführen, die genügend beurteilen können, ob die Bemühungen ernsthaft und erfolgreich sind. Diese Behörden arbeiten ja mit den RAV und den Sozialhilfebehörden zusammen, und es braucht aus unserer Sicht dafür nicht noch eine gerichtliche Überprüfung. Das ist aus unserer Sicht der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Formulierungen. Die Formulierung, wie gesagt, wurde von den Expertinnen und Experten bewusst so gewählt.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.