Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-16
Wortprotokoll
Bei Artikel 337 Absatz 3bis und den damit zusammenhängenden Artikeln geht es darum, wie lange Schuldnerinnen und Schuldner bis zu einem Neuanfang durchhalten müssen, quasi auf dem Existenzminimum verbleiben müssen. Der Bundesrat hat eine Abschöpfungsdauer von drei Jahren beantragt. Dies war ein breit abgestütztes Anliegen aus der Vernehmlassung. Es wurde auch von zahlreichen Kantonen unterstützt.
Der Bundesrat hat sich dabei auch von Erfahrungen aus dem Ausland leiten lassen. Dort wurden nämlich Verfahren wiederholt gekürzt, um die Quote erfolgreicher Abschlüsse zu erhöhen. Drei Jahre entsprechen den Fristen in Deutschland und Österreich. Eine Evaluation in Deutschland hat ergeben, dass sich die Verkürzung von sechs auf drei Jahre, wie sie Deutschland vollzogen hat, nicht negativ auf das Zahlungs- oder Wirtschaftsverhalten ausgewirkt hat. Im Gegenteil: Sie brachte volkswirtschaftlich den Nutzen, den man sich erwünschte. Das wird auch durch die Regulierungsfolgenabschätzung bestätigt. Die Kommissionssprecherin, Ständerätin Z'graggen, hat das ebenfalls ausgeführt. Wir gehen davon aus, dass von dieser Frist sehr viel abhängt. Wenn sie zu lange dauert, also zum Beispiel sechs Jahre, wie das von der Minderheit II (Schwander) beantragt wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit eben nicht gross, dass die Gläubiger mehr zurückerhalten. Vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit gross,[NB]dass[NB]die[NB]Verfahren abgebrochen werden. Dann hat gar niemand etwas davon, dann war der Aufwand für alle vergebens.
Drei Jahre als Zeitraum sind für jemanden, der sich diesem Prozedere unterwirft, noch überschaubar. Deshalb hat der Bundesrat diese Frist beantragt. Das Sanierungskonkursverfahren verlangt den Schuldnerinnen und Schuldnern viel ab. Das Ziel sollte aber realistisch und erreichbar formuliert werden. [PAGE 246]
Der Nationalrat hat einen Kompromiss beschlossen, der es dem Konkursgericht erlauben würde, bei der Konkurseröffnung die Abschöpfungsdauer bei einer schlechten wirtschaftlichen Prognose auf vier Jahre festzusetzen. Dieser Kompromiss des Nationalrates, dem sich auch die Mehrheit Ihrer Kommission angeschlossen hat, ist unterstützenswert. Für den Bundesrat wäre es aber richtiger, wenn wir klar bei diesen drei Jahren bleiben und eine saubere Voraussetzung schaffen würden.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit I (Fivaz Fabien) und damit den Bundesrat zu unterstützen.