Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13
Wortprotokoll
Bei dieser ganzen Sache geht es doch darum, denjenigen, der aus Landschaftsschutzgründen darauf verzichtet, ein Wasserkraftwerk zu bauen, für die Einnahmen, die er mit diesem Wasserkraftwerk gehabt hätte, zu entschädigen. Nun wurde bei dieser Verordnung auf die damalige Marktsituation abgestellt. Man rechnete aus, welche Einnahmen jemand mit der Wasserkraft hätte realisieren können.
Mittlerweile sind die Preise gesunken. Da ist es nichts als natürlich, dass die Entschädigung dem realen Markt angepasst wird. Es geht doch nicht an, dass derjenige, der auf die Realisierung der Wasserkraft verzichtet, besser gestellt werden soll, weil er einen Staudamm nicht baut, als derjenige, der ihn tatsächlich betreibt.
Der Bundesrat möchte Gerechtigkeit in dieser Frage anstreben.