Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-16

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Die Kommissionsberichterstatterin hat sehr gut dargelegt, worum es geht, nämlich um die Frage, wie häufig man in den Genuss eines solchen Sanierungskonkurses kommen soll. Es ist sicher richtig, dass man eine Sperrfrist vorsieht. Es darf nicht sein, dass jemand jährlich in einen solchen Sanierungskonkurs gehen und gewissermassen seine Schulden wieder abstreifen kann. Deshalb hat der Bundesrat eine Frist von zehn Jahren vorgesehen. Zehn Jahre, das ist relativ lange. Angenommen, Sie durften - wenn ich das so sagen darf - im Jahre 2016 einen solchen Sanierungskonkurs machen, dann können Sie jetzt wieder beginnen, dies in Betracht zu ziehen, vorher nicht.

Frau Z'graggen sagt, der Nationalrat habe die Regelung verschärft. "Verschärft" finde ich fast etwas untertrieben: Er hat ausgeschlossen, dass es bei jemandem, der einmal ein solches Verfahren durchlaufen hat, jemals wieder zu einem Sanierungskonkurs kommen kann. Man stelle sich einen jungen Menschen in seinen frühen Zwanzigern vor, der sich etwas vertan hat und in einen solchen Sanierungskonkurs geht: Er wäre für den Rest seines Lebens von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Das ergibt keinen Sinn, selbst wenn der Nationalrat vorgesehen hat, dass sie in aussergewöhnlichen Fällen trotzdem bestehen kann. Nur: Was sind aussergewöhnliche Fälle? Im Übrigen öffnet die Verwendung solch offener Adjektive in Gesetzen der Willkür Tür und Tor. Es bräuchte hier dann zunächst eine entsprechende Praxis des Bundesgerichtes, welche Gründe als aussergewöhnlich gelten.

Es ist ein pragmatischer Ansatz, wenn man eine Wiederholung nicht gänzlich ausschliesst. Das dient auch dem Verfahren und den Gläubigern. Kann jemand keinen Sanierungskonkurs mehr machen, dann muss er sich - um das extrem zu sagen - auch nicht mehr korrekt verhalten, sollte er einmal in die Schuldenfalle geraten sein.

Wie so häufig sollte man in der Gesetzgebung keine apodiktischen Lösungen treffen, sondern pragmatische, wenn auch harte Varianten vorsehen. Zehn Jahre sind eine massive Grenze, eine längere, besonders eine lebenslange Grenze, die ausschliesst, jemals wieder ein solches Verfahren zu durchlaufen, ist zu extrem.

Deshalb ersuche ich Sie, sich der Minderheit anzuschliessen.