Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2026-03-16
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-03-16
Wortprotokoll
Sauberes Trinkwasser und intakte Gewässer sind keine Nebensache, kein "nice to have". Sie sind die Grundlage eines gesunden Lebens für Mensch und Natur. Genau deshalb verpflichtet unsere Bundesverfassung den Bund, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, und zwar vorsorglich. Diese Vorsorgepflicht ist heute nicht erfüllt. Die Antworten des Bundesrates auf meine Interpellation lassen vermuten, es handle sich um eine Bagatelle, man könne gleichzeitig den Gewässerschutz stärken und unbeschränkt hochgiftige Pestizide ohne Grenzwert zulassen. Diese Verharmlosung der Gesundheit von Mensch und Natur ist erschreckend.
Die Fakten: Bei rund zwei Dritteln der kleinen und mittleren Fliessgewässer in der Schweiz werden die Grenzwerte für Pestizide überschritten. Das bedeutet, dass in einem grossen Teil unserer Gewässer die gesetzlichen Anforderungen schlicht nicht eingehalten werden. Die Konzentrationen von Stoffen ohne Grenzwerte haben klar zugenommen, insbesondere jene der giftigsten - sie wurden bereits erwähnt -: Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin. Das zeigen auch die neuesten Messdaten, die heute in der Tagespresse veröffentlicht wurden. Das heisst: Bei Pestiziden, bei denen wir Grenzwerte festgelegt haben, werden diese systematisch überschritten; bei Pestiziden, bei denen sich der Bundesrat weigert, Grenzwerte festzulegen, steigt die Konzentration wieder an. Und trotzdem ergreift der Bundesrat keine Massnahmen. Das ist schlicht fahrlässig. Die meisten Bäche in Gebieten mit verbreitetem Pflanzenschutzmitteleinsatz sind biologisch völlig verarmt. In der Wyna im Kanton Luzern wurden kürzlich Konzentrationen gemessen, die den Schadstoffgrenzwert, ab dem mit Risiken für Tiere und Pflanzen gerechnet werden muss, um das 4200-Fache überschreiten.
Deltamethrin ist ein hochgiftiges Insektizid. Bereits extrem tiefe Konzentrationen vergiften Wasserlebewesen. Ein Tropfen eines Produktes mit Deltamethrin vergiftet einen ganzen Bach. Das sagte jüngst der Schaffhauser Kantonschemiker Kurt Seiler. Davon ist die ganze Nahrungskette der Fische sowie der Fisch selbst betroffen. Es ist ein Nervengift mit entsprechenden Folgen auch für das Nervensystem der Menschen.
Eigentlich wollte das Bundesamt für Umwelt für elf Stoffe neue Grenzwerte festlegen. Die Experten des Bundes, wir haben es gehört, konsultierten den Bauernverband und die kantonalen Pflanzenschutzdienste, nicht aber die Gewässerschutzfachstellen. In dieser unausgewogenen Zusammensetzung kamen sie zum Schluss, vier dieser elf Stoffe nicht in die Liste aufzunehmen, darunter auch Deltamethrin. Ausgerechnet das Umweltdepartement umgeht das Gewässerschutzgesetz. Das ist keine Bagatelle. Für Pestizide [PAGE 448] keine Grenzwerte festzulegen, obwohl sie gefährlich sind, ist nicht erlaubt. Das ist gemäss der Einschätzung des Bundesamtes für Justiz gesetzeswidrig. Es ist keine Bagatelle, es[NB]ist[NB]rechtswidrig.[NB]Hier[NB]wird die Gesundheit der Kleinstlebewesen, der Natur und des Wassers unnötigerweise massiv gefährdet, mit entsprechenden Risiken für unsere eigene Gesundheit.
Die spitzfindige Antwort des Bundesrates, weder das Gewässerschutzgesetz noch die Verordnung würden vorgeben, zu welchem Zeitpunkt ökotoxikologisch basierte Grenzwerte für Pestizide festzulegen seien, macht es nicht besser. Es gibt klare wissenschaftliche Hinweise dafür, dass es aufgrund extremer Ökotoxizität und nachgewiesener Überschreitungen notwendig ist, verbindliche Anforderungswerte für Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron festzulegen. Erst die Festlegung von Grenzwerten erlaubt es den kantonalen und kommunalen Behörden, Massnahmen zu ergreifen, um die Risiken zu senken. Ohne Grenzwerte sind die Behörden handlungsunfähig. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der Staat ihre Gesundheit und unsere Umwelt schützt, und zwar unmittelbar und nicht irgendwann.
Die Schweiz war einmal ein Land mit einem sehr hohen Gewässerschutzstandard, und dieser hohe Standard geht zurzeit den Bach hinunter. Wir von der Grünliberalen Fraktion fordern den Bundesrat auf, diese Grenzwerte sofort festzulegen und zu handeln - konsequent, vorsorglich und auf Grundlage der Gesetze sowie der wissenschaftlichen Fakten.