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Grossen Jürg · Nationalrat · 2026-03-17

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-03-17

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit und beantrage Ihnen, die vorliegende Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen.

Der Zeitpunkt dieser Debatte ist leider passend. Gerade jetzt sehen wir wieder einmal, wie stark unsere Wirtschaft von [PAGE 462] fossilen Energien abhängig ist. Der Krieg im Iran treibt die Ölpreise nach oben, an den Tankstellen steigen sofort die Benzinpreise. Diese Abhängigkeit von fossilen Energien bedeutet für unser Land immer wieder dasselbe: geopolitische Risiken, Preisschocks und wirtschaftliche Unsicherheit. Darum wollen wir Alternativen entwickeln: erneuerbare Treibstoffe, synthetische Energieträger, Power-to-X usw.

Genau hier zeigt sich jedoch ein Problem in unserem Steuersystem. Um was geht es konkret? Heute werden flüssige Treibstoffe steuerlich pro Liter belastet. Das funktioniert bei fossilen Treibstoffen einigermassen. Bei erneuerbaren Treibstoffen führt das aber zu einer klaren Benachteiligung. Der Grund ist einfach, viele erneuerbare Treibstoffe haben eine geringere Energiedichte. Ein Beispiel: Methanol enthält etwa halb so viel Energie pro Liter wie Benzin. Das bedeutet, für die gleiche Energiemenge braucht man doppelt so viel Volumen und bezahlt deshalb auch doppelt so viel Steuern. Damit bestrafen wir genau die Technologien, die wir für die Zukunft eigentlich fördern wollten.

Das ist offensichtlich nicht sinnvoll. Die Motion korrigiert dieses Problem auf eine sehr einfache Weise. Treibstoffe sollen umgerechnet nach ihrem Energiegehalt besteuert werden, nicht nach ihrem Volumen. Dann gilt für alle Energieträger dasselbe Prinzip, egal ob fossil oder erneuerbar.

Die Kommissionsmehrheit sagt nun, der Bundesrat solle das zuerst prüfen. Der Bundesrat anerkennt jedoch selbst, dass diese Ungleichbehandlung besteht. Es geht also schlicht darum, dass wir diese Verzerrung korrigieren wollen.

Diese Motion ist sehr einfach. Wer behauptet, diese Motion sei nicht umsetzbar oder, wie vorhin der Kommissionssprecher, sie sei bürokratisch, weil der Zoll den Energiegehalt nicht bestimmen könne, unterliegt einem Verständnisproblem. Für die Zollbeamten ändert sich mit dieser Motion nämlich gar nichts. Die Besteuerung kann weiterhin auf der Basis von Volumen oder Gewicht erfolgen. Lediglich die Sätze in der Zolltabelle müssen an die Verhältnisse angepasst werden. Es geht hier nur um eine einmalige Umrechnung und Korrektur in der Zolltabelle im Anhang 1 des Mineralölsteuergesetzes.

Wenn Sie die Motion gemäss Antrag der Mehrheit ablehnen, bleiben fossile Treibstoffe steuerlich bevorzugt und erneuerbare Alternativen strukturell benachteiligt. Oder anders gesagt: Wir reden ständig von Innovation und bauen gleichzeitig steuerliche Stolpersteine für genau diese Innovation ein. Dazu kommt, dass die heutigen Steuererleichterungen für erneuerbare Treibstoffe im Jahr 2030 auslaufen und nur für nachweislich grünes Methanol gelten.

Die mit der Motion geforderte Anpassung des Steuersatzes ist grundsätzlicher Natur und soll unabhängig von einer erneuerbaren oder vorläufig noch fossilen Quelle sein. Gerade Unternehmen, die in Power-to-X investieren wollen, brauchen Planungssicherheit, sei es für den Aufbau von Produktionsanlagen, sei es für den Aufbau einer Methanolwirtschaft. Wenn wir nichts ändern, haben wir ein Huhn-Ei-Problem: keine Nachfrage nach Methanol, weil steuerlich unattraktiv, und keine Produktion von grünem Methanol wegen fehlender Nachfrage. Diese Motion ist kein grosses energiepolitisches Programm, sie ist schlicht eine kleine logische Korrektur im Steuersystem. Die Importmengen von Methanol sind noch sehr gering. Mit der Umstellung geht also auch kaum Steuersubstrat verloren.

Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit: Folgen Sie dem Ständerat und sagen Sie Ja zur Motion in der abgeänderten Fassung.