Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-03-17
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-17
Wortprotokoll
Auch meine Begeisterung für die Initiative hält sich in Grenzen. Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Es gibt keine Minderheit, die eine [PAGE 259] Annahme empfiehlt - nicht wegen des Zieles, der Grundgedanke und der aufgezeigte Handlungsbedarf sind meines Erachtens richtig. In der Landwirtschaftspolitik ist der Handlungsbedarf gross. Die Umweltziele, auf die sich die Initiative bezieht, sind selbstverständlich unterstützungswürdig. Es besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Biodiversität, die Bodenfruchtbarkeit und die Grundwasserressourcen. Ohne intakte Ökosysteme gibt es auch längerfristig in unserem Land keine Ernährungssicherheit; da habe ich wahrscheinlich eine Differenz zur Einschätzung des Kommissionssprechers.
Die Initiative weist zwar zu Recht auf bestehende Probleme hin, der von ihr vorgeschlagene Weg ist jedoch zu extrem, wie gut aufgezeigt wurde, und in dieser Form nicht umsetzbar. Es ist weder sinnvoll, den Nettoselbstversorgungsgrad in der Verfassung festzuschreiben, noch ist es realistisch, ihn innerhalb von zehn Jahren auf 70 Prozent zu erhöhen. Das ist eine sehr kurze Zeit. Die Initiative hätte enorme Konsequenzen für die Landwirtschaft und würde Anpassungen erzwingen, die in dieser Geschwindigkeit kaum sozial verträglich umzusetzen wären und, wie richtig dargelegt, zudem massive staatliche Eingriffe erfordern würden.
Der Selbstversorgungsgrad wird in der agrarpolitischen Debatte häufig als Argument verwendet. Dabei wird jedoch oft ausgeblendet, dass unsere Landwirtschaft in vielerlei Hinsicht stark von Importen abhängig ist, etwa bei Futtermitteln, bei Maschinen oder eben auch bei Pflanzenschutzmitteln. Wenn wir langfristig eine landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz sicherstellen wollen, müssen wir die Weichen in der Landwirtschaftspolitik anders stellen. "Weiter wie bisher" wird nicht funktionieren, denn sonst wird auch[NB]die[NB]Ernährungssicherheit in der Schweiz beeinträchtigt sein.
Wir dürfen uns nichts vormachen. Die ökologischen Herausforderungen sind gross, sie bleiben gross, und wir haben die Weichen nicht so gestellt, dass sie sich verringern würden. Denken Sie nur an die persistenten Chemikalien und die sogenannten Ewigkeitschemikalien wie PFAS, über die wir in diesem Rat verschiedentlich diskutiert haben; sie sind auch in Landwirtschaftsprodukten nachweisbar und können die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen.
Die Herausforderungen sind also bekannt. Bereits 2008 haben das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt Umweltziele für die Landwirtschaft definiert. Diese Ziele leiten sich aus bestehenden Vorgaben ab. Es geht also letztlich um die Umsetzung von geltendem Recht. Doch viele dieser Ziele werden bis heute nicht erreicht. Sie haben gestern vielleicht die Zeitung gelesen. Einmal mehr konnte man lesen, wie gross die Belastung der Gewässer in der Schweiz ist. Die Belastung mit problematischen Stoffen hat jüngst wieder zugenommen, anders als hier im Rat immer wieder gesagt wird. Insbesondere hochgiftige Insektizide wurden im Rahmen des Monitorings in zu hohen Konzentrationen gemessen. Auch die Herbizide haben zugenommen, einzig die Fungizide haben abgenommen. Der aktualisierte Bericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel zeigt ebenfalls, dass die Überschreitungen bei Wirkstoffen wieder deutlich zugenommen haben, also anders, als es eigentlich das Ziel ist und öffentlich postuliert wird.
Trotzdem haben wir in diesem Rat in dieser Session bereits zweimal Lockerungen beschlossen, die beim Gewässerschutz und beim Schutz der Ernährungsgrundlagen Rückschritte bedeuten. Ich erinnere an die Diskussion über die Motion Müller Leo 24.4589 und an die parlamentarische Initiative Bregy 22.441. Auch bei den Nährstoffen ist die Situation seit Jahren bekannt. Die Stickstoffverluste in die Umwelt liegen bei rund 90[NB]000 Tonnen pro Jahr. Um die Umweltziele zu erreichen, müssten die Verluste um mindestens 25[NB]000 Tonnen reduziert werden. Diese Zahlen sind seit Jahren bekannt. Ein Vorschlag zur Stärkung der Umweltziele wurde im Nationalrat jedoch abgelehnt.
Damit ist der Handlungsbedarf aber nicht erfüllt, er verschiebt sich vielmehr auf die kommende Agrarpolitik 2030 plus. Der Bundesrat will mit der AP 2030 plus die Ernährungssicherheit stärken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, braucht es eben eine Anpassung der Rahmenbedingungen. Die Biodiversität, die Bodenfruchtbarkeit und unsere Grundwasserressourcen müssen gestärkt werden. Sie sind die Grundlage für die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln in unserem Land. Dazu braucht es wirksame Zielvorgaben, messbare Zielgrössen und selbstverständlich auch einen konsequenten Vollzug. Gleichzeitig müssen die Investitionsbedingungen so ausgestaltet werden, dass nachhaltige Produktionsformen wie zum Beispiel die regenerative Landwirtschaft gestärkt werden können. Dazu gehören auch Anreize für eine stärker pflanzenbasierte Produktion sowie mehr Kostenwahrheit, beispielsweise im Bereich der Fleischproduktion. Auch bei den Direktzahlungen stellt sich die Frage, ob wir den Fokus künftig stärker von detaillierten Massnahmenvorgaben hin zur Erreichung von klaren Zielgrössen verschieben sollten. Das würde auch die Landwirtschaft administrativ entlasten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die neuen Technologien. Die Methoden der neuen Züchtungstechnologien bieten die Möglichkeit, ressourcenschonender und umweltfreundlicher zu produzieren. Pflanzen können beispielsweise gezielt so gezüchtet werden, dass sie resistenter gegen Krankheiten oder Trockenheit sind. Damit diese Technologien künftig auch in der Schweiz genutzt werden können, braucht es einen wissenschafts- und risikobasierten Zulassungsrahmen. Der Bundesrat sollte deshalb auch im Hinblick auf die Ziele der AP 2030 plus das Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien überarbeiten und eine risikobasierte Zulassung verbindlich verankern, so, wie es das Parlament bereits verlangt hat.
Der Handlungsbedarf ist zwar gross, die Initiative ist jedoch nicht der richtige Weg, diesen anzugehen. Den Nettoselbstversorgungsgrad auf die geforderten 70 Prozent zu erhöhen, wird der politischen und gesellschaftlichen Realität schlicht nicht gerecht. Entsprechend komme auch ich zum Schluss, dass die Initiative abzulehnen ist. Wir werden die Debatte dann selbstverständlich auch im Rahmen der AP 2030 plus führen.