Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-17
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-17
Wortprotokoll
Wir gehen nach dem Alphabet vor, und da kommt Ettlin vor Maillard. [PAGE 264]
Danke für die Voten, auch von Kollegin Moser; ich komme später darauf zurück. Mir ist wichtig zu sagen, es geht hier nicht um die Abschaffung der Mindestlöhne in den entsprechenden Kantonen. Mindestlöhne sollen weiterhin gelten. Es[NB]sollen[NB]einfach jene der Sozialpartner und der Kantone gelten.
Warum geben wir mit dieser Vorlage bzw. mit der Motion, die vom Parlament überwiesen wurde, den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen Vorrang? Sie haben recht, Kollegin Moser, es ist eine Güterabwägung. Es ist wirklich keine einfache Entscheidung, sondern es ist eine Güterabwägung. Ich zitiere hier einen unverdächtigen Akteur, nämlich die Dachorganisation Travail Suisse, die die Vernehmlassungsantwort zu den Bilateralen III verfasst hat: "Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge, die minimale Standards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen festlegen, sind damit das wichtigste Instrument für einen wirksamen Lohnschutz und ein bedeutender Faktor für die nationale Kohäsion der Schweiz."
Ich glaube, damit wäre schon alles gesagt. Ich sehe natürlich die Problematik, dass einzelne Städte und Kantone Mindestlöhne festgesetzt haben und die Gesamtarbeitsverträge übersteuern, aber die nationale Kohäsion und die Sozialpartnerschaft - der Berichterstatter hat es gesagt - sind nicht zu unterschätzen.
Nun, worin liegt auch noch ein Problem der Übersteuerung von Gesamtarbeitsverträgen? Zu den normativen Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen zählen nicht nur Löhne, sondern es werden auch Entschädigungen, Ferien, Arbeitszeiten und Weiterbildungen geregelt. All diese Dinge gehen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus - Weiterbildungen, die die Arbeitgeber anbieten, Sozialpläne, die festgelegt werden, Kündigungsschutz oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit. All diese Themen werden eingepackt. Es ist ein Paket. Wenn nun ein einzelner Baustein, nämlich die Löhne, in einzelnen Kantonen oder Städten herausgenommen werden, dann entspricht das Paket nicht mehr dem, was man verhandelt hat. Das ist die Problematik, natürlich vor allem für die Arbeitgeber. Sie sagen: Wir haben uns in Verhandlungen dazu hingegeben und haben bestätigt, dass man bei Sozialplänen usw. mehr gibt, als man müsste, aber es ist ein Gesamtpaket. Wenn man dieses Gesamtpaket in Teilen der Schweiz löchert und Teile herausnimmt, dann schwächt das die Gesamtarbeitsverträge, insbesondere die allgemeinverbindlichen. Es geht ja nur um die Verträge, die für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Ich zitiere noch einmal Travail Suisse: "Der Erhalt bestehender Gesamtarbeitsverträge bei Vorliegen einer besonderen Mehrheit ist deshalb eine entscheidende Massnahme zur Sicherung des Lohnschutzes in den kommenden Jahren." Auch das wird in der Vernehmlassungsantwort zu den Bilateralen III gesagt. Niemand zweifelt das an. Das ist wirklich ein Kernelement der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Ich glaube, das bestreiten wir alle nicht.
Weiter wird zitiert: "Somit kann erst die Allgemeinverbindlichkeit die Löhne und Arbeitsbedingungen in einer Branche schützen und sicherstellen, dass sich nicht die schwarzen Schafe unter den Unternehmen im Wettbewerb durchsetzen." Wir haben hier also nicht nur einfach einen Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Wir haben einen Vertrag, den die Arbeitnehmer der Branche, vertreten durch Gewerkschaften, und die Arbeitgeber der Branche miteinander aushandeln. Und diese Verträge werden allgemeinverbindlich erklärt. Die kumulativen Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung sind, dass mindestens die Hälfte aller Arbeitgeber, also der Unternehmen, beteiligt ist und dass die beteiligten Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmenden dieser Branche beschäftigen. Das ist ein gemischtes Quorum. Oder anders gesagt: Im Extremfall sind 49 Prozent der Arbeitgeber durch die Allgemeinverbindlicherklärung dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt worden, vielleicht gegen ihren Willen. Diese Unternehmen haben dann das Gefühl, sie hätten sich unterstellt, sie machten einen grossen Schritt und einzelne Teile würden einfach in einzelnen Kantonen und Städten ausgenommen. Wie gesagt, der Bundesrat erklärt diese Gesamtarbeitsverträge dann allgemeinverbindlich, und das ist, glaube ich, der grosse Unterschied.
Frau Moser, Sie haben gesagt, Sie sind gegen Mindestlöhne und die GAV sind das richtige Instrument. Diese Meinung teile ich, aber wenn Kantone und Städte in einem Flickenteppich Mindestlöhne festlegen und die GAV aushebeln, ist unsere Entscheidung nicht eine einfache Ja/Nein-Entscheidung. Sie hat Auswirkungen auf die Sozialpartnerschaft. Denn wenn diese Möglichkeit besteht, schwebt sie in den Verhandlungen immer als Damoklesschwert über den Verhandlungen. Das, glaube ich, müssen wir hier beachten. Sie hat Auswirkungen und gefährdet die Verhandlungen. Die Kantone Jura, Basel-Stadt und Tessin haben das erkannt und zwar entschieden, dass Mindestlöhne eingeführt werden, aber unter Vorbehalt der Gesamtarbeitsverträge. Ich glaube, das ist das richtige Instrument.
Jetzt kann man sagen, es liege nicht am Ständerat oder am Parlament, das auszuhebeln, aber ich glaube, wir haben hier die wichtige Aufgabe, die Sozialpartnerschaft zu schützen. Es geht nicht darum, Mindestlöhne auszuhebeln, sondern darum, den Mindestlöhnen, die in den Gesamtarbeitsverträgen, in einem gesamten Paket, ausgehandelt wurden, Vorrang zu geben, und zwar in der ganzen Schweiz.
Das ist der Punkt, deshalb bitte ich Sie einzutreten.