Lohr Christian · Nationalrat · 2026-03-17
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-17
Wortprotokoll
Mit der Motion 25.3713 fordert Ständerat Damian Müller den Bundesrat auf, eine gesetzliche Grundlage zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV vorzulegen. Die Rückzahlung der Schuld soll bis spätestens 2045 erfolgen. Ständerat Müller fordert eine Schuldentilgung überwiegend über die Ausgabenseite.
Ihre Kommission hat dieses Thema sehr ernst genommen und es an ihrer Sitzung vom 9.[NB]Januar behandelt und beraten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Mehrheit der Ansicht ist, dass angesichts der angespannten finanziellen Lage der AHV die Schuldentilgung angegangen werden muss. Eines ist aber klar: Die Finanzperspektiven der IV zeigen deutlich, dass eine Entschuldung nicht einfach von sich aus erfolgen wird, also durch Überschüsse erreicht werden kann. Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert zu handeln. Es muss im Interesse aller Versicherten sein, dass die IV finanziell sicher aufgestellt ist. Wer aufgrund einer Behinderung oder andauernden Krankheit erwerbsunfähig wird oder in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, muss auf diese Versicherung zählen können.
Dass die finanziellen Perspektiven der IV nicht gut aussehen, hat verschiedene Gründe. Doch wir müssen uns auch vor Augen führen, dass die Schuld gegenüber der AHV eine Altlast ist, die seit Jahren von der IV mitgetragen werden muss und sie auch stark belastet.
Ihre Kommission hat eine Anpassung des Textes der Motion Müller Damian beschlossen. Angesichts des Umfangs der Schulden von 10 Milliarden Franken ist die vom Motionär geforderte Entschuldung mit überwiegend Massnahmen auf der Ausgabenseite nicht realistisch. So ehrlich müssen wir sein. Die in der Begründung der Motion erwähnten möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite würden die Finanzen der IV nur wenig entlasten - auch das muss man respektieren -, die Versicherten und andere Versicherungen aber stark belasten. Ihre Kommission ist daher mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Meinung, dass der Motionstext angepasst werden muss. Konkret geht es darum, dass wir neben der Ausgabenseite auch die Einnahmenseite in die Motion aufnehmen wollen.
Damit die Schuldentilgung realistisch wird, muss aus der Sicht der Kommission ein Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen möglich sein bzw. geprüft werden. Wir müssen uns bewusst sein: Wir sind heute in einer Phase, in der wir lediglich über die Prüfung gewisser Massnahmen sprechen und den Bundesrat weiter dazu verpflichten mitzuarbeiten.
Die Kommission hat letztlich mit 16 zu 9 Stimmen die abgeänderte Motion angenommen. Zusätzlich hat sie aufgenommen, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Lohnsteuer für den zu wählenden Weg der Entschuldung ausgeschlossen werden soll. Weshalb das? Wir befinden uns in einem Umfeld, in dem weder Lohnsteuer- noch Mehrwertsteuererhöhungen gesellschaftsfähig sind, da sie von der Mehrheit der Bevölkerung nicht akzeptiert werden. Deshalb sind wir zu diesem Antrag gekommen.
Wir empfehlen Ihnen, die abgeänderte Motion anzunehmen.