Bürgin Yvonne · Nationalrat · 2026-03-17
Bürgin Yvonne · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-17
Wortprotokoll
Wie ist diese Motion entstanden? Im Entlastungspaket 2027 war vorgesehen, Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher zu besteuern. Diese Massnahme war von Anfang an umstritten und fand, wie Sie alle wissen, keine Mehrheit. Sie hätte das Sparen für die Vorsorge bestraft und vor allem den Mittelstand belastet.
Bei der Suche nach Alternativen sind wir auf folgendes Problem gestossen: nämlich auf die sehr hohen Einkaufsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Heute darf der versicherbare Lohn bis zum Zehnfachen des oberen BVG-Grenzbetrages betragen, was aktuell über 900[NB]000 Franken entspricht. Diese sehr hohe Grenze ermöglicht steuerlich abziehbare Einkäufe in Millionenhöhe. Hier stellt sich eine einfache, aber zentrale Frage: Wofür ist die zweite Säule eigentlich gedacht?
Die zweite Säule soll den angemessenen Lebensstandard im Alter sichern. Sie ist nicht dafür gedacht, unbegrenzt hohe Einkommen steuerlich privilegiert zu versichern. Wenn Einkäufe in Millionenhöhe möglich sind, geht es nicht mehr um [PAGE 486] Vorsorge, sondern um Steueroptimierung. Genau hier setzt diese Motion an. Sie verlangt, die Grenze vom Zehnfachen auf das Fünffache des oberen BVG-Grenzbetrages zu senken. Das entspricht heute rund 450[NB]000 Franken und liegt ungefähr auf dem Niveau eines Bundesratslohnes. Wer einen Lohn in dieser Grössenordnung versichern kann, hat weiterhin die Möglichkeit, eine sehr gute berufliche Vorsorge aufzubauen. Die Vorsorge wird damit nicht geschwächt; wir begrenzen lediglich sehr grosse steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Interessant ist ein historischer Blick zurück: Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf das Fünffache des Grenzbetrages zu senken. Er hielt damals fest, dass auch mit dieser Limite weiterhin eine sehr gute Vorsorge für Kader und Selbstständigerwerbende möglich bleibt.
Der Bundesrat empfiehlt, die vorliegende Motion anzunehmen, und der Ständerat hat ein Postulat dazu stillschweigend angenommen. Aber ein Postulat nützt hier wenig. Auch ohne Bericht ist klar: Diese Motion betrifft extrem hohe Einkommen und damit eine kleine Minderheit. Für die grosse Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts. Der Widerstand - wir hören es nachher - kommt aus FDP- und SVP-Kreisen sowie aus dem Umfeld der Pensionskassen. Das überrascht nicht, denn mit sehr hohen Einkaufssummen wird in diesem Bereich gutes Geld verdient. Es wird argumentiert, diese Anpassung würde Unternehmer oder Leistungsträger treffen. Aber auch mit einer Lohnsumme von knapp einer halben Million Franken können Unternehmer und Kader weiterhin eine sehr gute Vorsorge aufbauen.
Viele Menschen in der Schweiz kommen bei ihrer Pensionierung vielleicht auf insgesamt 300[NB]000 bis 400[NB]000 Franken an BVG-Guthaben. Umso schwieriger ist es, zu erklären, warum heute derart grosse Einkäufe in die Pensionskasse möglich sind, die zudem steuerlich abziehbar sind. Genau diese übermässigen Einkaufsmöglichkeiten möchten wir begrenzen. Entscheidend ist zudem, dass wir bewusst bei der versicherbaren Lohnsumme ansetzen und nicht nur beim Einkauf selbst. Wenn jemand erst später im Erwerbsleben sehr hohe Einkommen erzielt, kann er heute sehr grosse Einkäufe in die Pensionskasse tätigen und diese Summen über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Wenn wir als Gesetzgeber solche Optimierungsmöglichkeiten zulassen, werden sie selbstverständlich auch genutzt. Das ist nicht illegal, aber es zeigt, dass wir als Parlament die Frage der Angemessenheit besser regeln müssen. Altersvorsorge soll Altersvorsorge bleiben und nicht zu einem Instrument der Steueroptimierung für sehr hohe Einkommen werden.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen; sie ist verhältnismässig und stärkt die Glaubwürdigkeit unserer Altersvorsorge.